In Sachsen gilt bereits sein gut einer Woche landesweit eine 2G-Regel, wonach nur Geimpfte und Genesene Zugang etwa zu Restaurants und anderen Innenbereichen haben. Geschäfte waren bislang davon nicht betroffen. Mit Erreichen der Überlastungsstufe soll nun bei Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 50 Menschen die 2G-plus-Regel gelten. Damit müssen sich Geimpfte und Genesene zusätzlich testen lassen. Auch auf den Weihnachtsmärkten soll in den sogenannten Verweilbereichen, wo Essen und Trinken angeboten werden, 2G gelten.
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Die neue Corona-Schutzverordnung, die vom Kabinett am Freitag beschlossen werden soll, gilt dann ab Montag bis zum 20. Dezember. Sachsen liegt mit einer Inzidenz von 759,3 bundesweit mit Abstand vorn. Bei der Impfquote ist der Freistaat hingegen Schlusslicht. Die Lage, auch in den Krankenhäusern, sei „sehr ernst“, sagte Köpping. Die Situation sei „sehr dramatisch“, die Zahlen zeigten steil nach oben.
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