Reimportierte Kleinkrafträder aus DDR-Produktion – etwa Simson-Fahrzeuge, die oft nach Ungarn exportiert wurden (Kennung CM50 auf dem Typenschild) – können in Sachsen ab sofort wie Originale aus der DDR gefahren werden: mit Versicherungskennzeichen, Fahrerlaubnisklasse AM und bis zu 60 km/h. Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) hat dies mit einem entsprechenden Erlass geregelt, wie Regina Kraushaar (CDU), die zuständige Ministerin, in einer Pressekonferenz des Sächsischen Kabinetts wissen ließ.
Sachsen hatte sich nach Auskunft seines Ministeriums Anfang August dafür stark gemacht, diese Regelung einzuführen. Das Bundesverkehrsministerium hatte daraufhin den Weg mit einem Schreiben an alle Länder frei gemacht; die ostdeutschen Länder hatten sich auf eine einheitliche Umsetzung bei ihrer Verkehrsministerkonferenz Mitte August verständigt.
Aus Sicht des SMIL wird man damit nur einem Teil der Fahrzeugeigentümer gerecht: Die Sonderregelung gilt allein für historische Fahrzeuge aus DDR-Produktion, die bis Februar 1992 in den Verkehr kamen. Für neue Kleinkrafträder bleibt es bei der Tempobeschränkung, obwohl Bremsen, Fahrwerk und Beleuchtung heute weit über dem Stand von damals liegen.
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Deshalb hat das Sächsische Kabinett am 29. September beschlossen, im Bundesrat einen Entschließungsantrag einzubringen: Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge künftig auch mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h in den Verkehr gebracht werden können – mit regulärer EU-Typgenehmigung, ohne Sonderregelung und ohne Einzelnachweis.
Staatsministerin Regina Kraushaar: „Die Gleichstellung der reimportierten Simson ist ein wichtiger erster Schritt – er reicht uns aber noch lange nicht. Denn es ist für unsere Mopedfans doch nicht nachzuvollziehen, dass technisch vergleichbare Kleinkrafträder unterschiedlich schnell fahren dürfen. Gleiche Technik, gleiches Tempo – und für neue Fahrzeuge künftig ohne Sonderregelung und ohne Gutachten im Einzelfall, das spart unseren Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Geld. Dafür wird Sachsen am 16. Oktober eine Bundesratsinitiative einbringen.“
Anpassungen im Fahrerlaubnisrecht sind noch nötig
Die nun durch den Freistaat geplante Bundesratsinitiative soll helfen, eine einheitliche europäische Regelung zu forcieren, denn die 45 km/h-Regelungen sind keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Sachsen allein ändern kann: Sie gehören zur europäischen Einteilung und Typgenehmigung der Fahrzeugklassen. Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf europäischer Ebene eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Vorgaben für Fahrzeuge anzustoßen.
Gegebenenfalls erforderliche Anpassungen des europäischen und nationalen Fahrerlaubnisrechts sollen daran anschließen. Künftig soll die Regelung nicht auf Simson oder auf Reimporte beschränkt sein, sondern neue Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge unabhängig vom Hersteller erfassen. Der Antrag verlangt ausdrücklich, die Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Unfallhäufigkeit und Unfallschwere in einer europäischen Folgenabschätzung zu untersuchen.
Plauener Simson-Experte kritisiert Bürokratie-Aufwand
Michael Oheim von der Plauener Simson-Schmiede mopedz69 kann über den Aktionismus in Sachsen – trotz aller Erleichterung bei den Fahrzeugbesitzern – nur den Kopf schütteln. „Bis Ende letzten Jahres ging das alles schon mal, die Besitzer machten eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt, erhielten eine Absage, mussten dann zur Dekra zur Überprüfung. Dann wurden entsprechende Papiere erstellt, die bei der Zulassungsstelle zur Anmeldung vorgelegt wurden. Warum man diese Reglung kassiert hat, ist völlig unklar“, sagt der Werkstattinhaber, der sich auf die Restaurierung der Mopeds von S50 bis Schwalbe spezialisiert hat und auch individuelle Wünsche im Rahmen des Erlaubten umsetzt.
Völlig unverständlicherweise galt die frühere Regelung bis heute in Berlin und Hessen weiter – aber nicht in den anderen 14 Bundesländern. „In Sachsen hatte dann die AfD einen Antrag gestellt, die Re-Importe wieder gleichzubehandeln, was natürlich absolut Sinn ergibt, denn alle Simsons wurden in gleicher Weise in Suhl gebaut, ganz egal, in welchem Land sie in Verkehr genommen wurden. Der Antrag wurde erst abgelehnt, die CDU hat es dann ein bisschen modifiziert wieder auf die Tagesordnung gehoben und jetzt neu beschlossen. Aber ein Dreivierteljahr lang ging in dieser Sache einfach mal nichts“, kann Oheim nur verständnislos den Kopf schütteln.
Gerade im Osten Deutschlands genießen die Simson-Modelle nach wie vor Kultstatus.
© Matthias Bein/dpa
Nun sei der Ablauf erst einmal wieder wie gehabt. Das Moped muss original sein, nachdem man Bilder und Unterlagen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gesendet hat, erhält man für gut 30 Euro eine Rückmeldung, positiv oder negativ. Bei der Dekra beispielsweise kostet dann das nötige Gutachten 100 bis 150 Euro, um eine ebenfalls rund 30 Euro teure Zulassung zu erhalten. „Es funktioniert aber wenigstens wieder. Man musste die Leute jetzt immer vertrösten, jetzt nervt halt nur noch die Bürokratie“, so Michael Oheim.
Er weiß, dass der Markt mittlerweile zu einer regelrechten Industrie ausgewachsen ist. Oheim: „Es gibt keine Liste, was an Simson-Maschinen jemals ins Ausland ging. Viele Simsons heute sind Re-Importe. Für eine gut erhaltene und aufgearbeitete S51 kann man heute als Basis 5000 bis 5500 Euro veranschlagen. Das Gute ist: So ein Moped verliert kaum an Wert. Und im Gegensatz zu China-Rollern, die nur 45 km/h fahren dürfen, ist man mit bis zu 60 km/h kein Verkehrshindernis in der Stadt. Die Gefahren sehe ich persönlich eher bei langsameren Fahrzeugen, dass da etwas passiert.“
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