Brandenburg

Schließung von Haasenburg-Heimen in Brandenburg war rechtswidrig

2013 wurden nach Misshandlungsvorwürfen drei Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche der Haasenburg GmbH geschlossen. Das war rechtswidrig, entschied das Oberverwaltungsgericht nun.

Team News epd/dpa/BLZ
2 Min
Blick auf das geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH.

Blick auf das geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH.

© Patrick Pleul/dpa

Die Schließung von drei Heimen der Haasenburg GmbH vor mehr als zehn Jahren in Brandenburg war rechtswidrig. Wie das brandenburgische Bildungsministerium in Potsdam mitteilte, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt einen gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil gerichteten Antrag des Landes ab (OVG 6 N 28/24). Damit bleibe das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus gegen die Entziehung der Betriebserlaubnis für die Haasenburg-Einrichtungen rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte im vergangenen November der Klage der Haasenburg GmbH stattgegeben. Das Bildungsministerium stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung, der aber nun vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Damit seien die Rechtsmittel für das Land Brandenburg nunmehr ausgeschöpft, erklärte das Bildungsministerium.

Die Haasenburg GmbH betrieb seinerzeit drei Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche in Unterspreewald, Schwielochsee und Müncheberg. In den Haasenburg-Heimen waren Kinder und Jugendliche untergebracht, die als Gefahr für sich oder andere galten, erfolglos andere Maßnahmen durchlaufen hatten oder von anderen Einrichtungen abgelehnt wurden.

Was führte zur Schließung der Haasenburg-Heime im Jahr 2013?

Das Jugendministerium hatte den Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 angewiesen. Zuvor waren innerhalb einiger Jahre immer wieder Vorwürfe erhoben worden, dass Bewohner in den Heimen von Erziehern drangsaliert und gedemütigt worden seien. Auch von schwerstem Missbrauch war die Rede. Es gab Suizidversuche von Bewohnern. Mehrfach wurden Behördenauflagen für die Einrichtung erteilt. Zum Jahresende 2013 kam es dann zur Schließung der drei Haasenburg-Heime im Unterspreewald, Müncheberg und am Schwielochsee, in denen Jugendliche aus ganz Deutschland untergebracht waren. Die Vorfälle sorgten über die Landesgrenze hinweg für Schlagzeilen.

Gericht sah keine Tatsachen für Gefährdung von Kindeswohl

Das Verwaltungsgericht Cottbus begründete im November seine Entscheidung unter anderem damit, dass sich nicht habe feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH gefährdet gewesen sei. Zudem sei auch nicht feststellbar gewesen, dass die Einrichtungen nicht bereit oder in der Lage gewesen seien, eine – unterstellte – Gefährdung abzuwenden.

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