Ob Straßenfest, Sport-Event oder Wochenmarkt: Wer in Berlin künftig Speisen und Getränke im Freien genießen will, wird Einweggeschirr vergeblich suchen. Mit der neuen Ausführungsvorschrift zum Berliner Kreislaufwirtschaftsgesetz greift ab sofort eine strikte Mehrwegpflicht für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen. Was früher oft nur eine gut gemeinte Empfehlung war, wird damit zur klaren Regel für alle Veranstalter.
Vor der neuen Ausführungsvorschrift gab es zwar das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, welches bereits Mehrweg vorsah, allerdings fehlte eine verbindliche und konkret durchsetzbare Ausführungsvorschrift für Veranstaltungen.
Auf Großveranstaltungen, Straßenfesten, Märkten und Kiezfesten kamen daher größtenteils Einweg-Plastikbecher, Plastikbesteck und Einwegschalen zum Einsatz, was nach den Event-Wochenenden zu hohen Müllbergen im öffentlichen Raum führte. Obwohl in der klassischen Gastronomie, also in Cafés, Imbissen oder Restaurants, bereits seit Anfang 2023 bundesweit das Verpackungsgesetz „Mehrwegangebotspflicht“ galt, nutzten viele Event-Veranstalter weiterhin Einweg – mangels klarer Berliner Vorgaben.
Bald verschwinden die Müllberge bei Konzerten und Co.
© Jens Kalaene/dpa
Was sind die neuen Regeln?
Der Berliner Senat hat nun die lang erwartete Ausführungsvorschrift zum Berliner Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, wie beispielsweise Straßenfesten, Sportevents, Märkten oder Open-Airs, dürfen Getränke und Speisen nur noch in Mehrwegverpackungen ausgegeben werden. Dazu gehören Mehrwegbecher, Pfandgeschirr und wiederverwendbares Besteck. Die Vorgabe greift direkt dort, wo der Senat oder die Bezirke Flächen für Veranstaltungen zur Verfügung stellen oder genehmigen.
Ein zentraler Kritikpunkt und eine Schwachstelle bisheriger Systeme war, dass Besucher Pfandbecher oft lange herumtragen oder am Ende doch in den Müll werfen. Die neuen Vorgaben verpflichten Veranstalter dazu, ausreichend und gut erreichbare Rückgabestellen oder Abgabestellen bereitzustellen.
Außerdem wird angestrebt, dass Abgabestellen nicht nur an einzelnen Verkaufsständen existieren, sondern im Veranstaltungsareal verteilt sind. Zudem soll das Einbinden bekannter Pool-Systeme die Rückgabe vereinfachen, damit Becher auch an verschiedenen Ständen oder Abgabestationen problemlos zurückgegeben werden können.
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Verpackungsgesetz seit 2023
Seit 2023 gilt für Restaurants, Cafés, Bistros und Imbisse, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, die Pflicht, ihren Kunden neben Einweg auch eine Mehrwegalternative anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Pfand darf jedoch erhoben werden.
Für kleine Betriebe gelten wiederum Ausnahmen: Kleine Geschäfte und Imbisse, die bis zu fünf Beschäftigte und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche haben, sind von der Pflicht ausgenommen, eigene Mehrwegverpackungen anzubieten. Trotzdem müssen sie es Kunden ermöglichen, mitgebrachte eigene Behältnisse befüllen zu lassen.
Seit Juli 2021 sind bestimmte Einweg-Plastikprodukte, wie Plastikbesteck, Teller, Strohhalme und Styropor-Behälter sogar EU-weit komplett verboten.
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Ob die neue Mehrwegpflicht den erhofften Wandel bringt, wird sich auf den nächsten Berliner Großevents und Kiezfesten zeigen. Klar ist: Die Zeiten von knöcheltiefem Plastikmüll auf den Straßen nach dem Feiern sollen endgültig der Vergangenheit angehören.
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