Schönbohm wollte Mutter mit vier Kindern abschieben lassen - gegen Rat der Härtefallkommission

Gericht stoppt Innenminister

Martin Klesmann
3 Min

POTSDAM. Der Flug war schon gebucht: Eigentlich sollten Awa Maria Ndemu, 35, und ihre vier Kinder am Mittwoch mit dem Flugzeug von Berlin-Tempelhof via Brüssel in das westafrikanische Kamerun abgeschoben werden. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte dies verfügt und sich damit über die brandenburgische Härtefallkommission hinweggesetzt, die ein Bleiberecht für die Familie befürwortet hatte. "Der Minister hat für die Entscheidung einige Tage gebraucht und auch die zuständigen Fachbeamten konsultiert", sagte Ministeriumssprecher Geert Piorkowski lediglich.Nur weil der Anwalt der Familie Ndemu gestern vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht hat, ist die Abschiebung der Familie zunächst gestoppt worden. "Dem Landkreis ist es bis zum 18. April untersagt, Mutter und Kinder abzuschieben", teilte das Verwaltungsgericht gestern mit. Den Richtern würden die Akten nicht vorliegen. Zudem wolle man eine Verhandlung Mitte April vor dem Familiengericht abwarten.Awa Maria Ndemu aus Kamerun war 2001 mit ihrem damaligen Mann und den seinerzeit drei Kindern nach Deutschland eingereist. Hier wurde das vierte Kind, Stefan, geboren. Bereits Anfang 2004 wurde Frau Ndemu von der Ausländerbehörde zur Ausreise aufgefordert.Ihr Mann ließ sich schließlich von ihr scheiden und heiratete eine Deutsche, was ihm selbst ein Bleiberecht sichert. Awa Maria Ndemu hingegen lebt mit ihren vier Kindern Frank (17), Marvelle (15), Kevin (13) und Stephan (4) in einem Raum des Rathenower Asylbewerberheimes. Tochter Marvelle besucht die neunte Klasse des Rathenower Jahn-Gymnasiums. "Sie gehört bei uns zur Klassenspitze", sagte Schulleiterin Barbara Kreft gestern. Fast die gesamte Klasse hatte zusammen mit 150 Rathenowern dafür demonstriert, dass die Mutter mit ihren Kindern in Deutschland bleiben darf. Frau Ndemu befürchtet als alleinerziehende Mutter in Kamerun erhebliche Nachteile.Das Innenministerium aber befürchtet offenbar, bei einer Zustimmung einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn Frau Ndemu, die ohne Papiere einreiste, soll es jahrelang vermieden haben, sich Personaldokumente und ein Visum aus Kamerun zu beschaffen. Was man verstehen kann. Stattdessen versuchten Ausländerbehörde und Ministerium, diese Dokumente zu beschaffen. Zudem darf sich die Härtefallkommission laut Verordnung nicht mehr mit einem Fall beschäftigen, wenn schon ein bürokratischer Aufwand getrieben worden ist und der Termin zur Abschiebung schon feststeht. Schönbohm wollte diese Regelung durch einen großzügigen Beschluss wohl nicht aufweichen.Allerdings wettern nun selbst Parteifreunde über Schönbohm. "Eine Rückkehr nach Kamerun kann nur Verderben für die Familie bedeuten", sagte Dieter Dombrowski, CDU-Kreischef im Havelland. Und CDU-Landesvize Sven Petke mahnte "eine menschliche Lösung im Interesse der Kinder" an.Fall für PetitionsausschussThomas Domres (Linkspartei.PDS), Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag, sagte gestern: "Ich wünschte mir, dass Ministerpräsident Matthias Platzeck hier von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machte." Der Petitionsausschuss befasst sich heute mit dem Fall. Und auch die neue Integrationsbeauftragte Karin Weiss bedauerte die Entscheidung. Bei ihrem Amtsantritt hatte Weiss betont, dass sie angesichts des demografischen Wandels die Zuwanderung gezielt fördern wolle.Mitte April geht es vor dem Familiengericht Rathenow um die Familie Ndemu. Dann soll geklärt werden, ob neben der Frau auch der leibliche Vater wieder das Sorgerecht für die Kinder erhält. Dann sähe der Fall wieder anders aus.------------------------------Entscheidung über BleiberechtHärtefall: In Brandenburg gibt es eine Härtefallkommission erst seit Februar 2005. Die Kommission entscheidet in speziellen Fällen, ob Ausländer ein Bleiberecht im Land erhalten. Der Innenminister muss dann noch zustimmen.Entscheidung: Von 42 Härtefall-Ersuchen, die insgesamt 132 Personen betrafen, lehnte Innenminister Schönbohm seit 2005 nur fünf Ersuchen ab. Der Härtefallkommission gehören insgesamt zehn Mitglieder an.Ausschluss: Ausländer, die gegenüber Behörden schon mal falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, dürfen sich nicht mehr an die Kommission wenden. Auch Personen nicht, für die ein Termin zur Abschiebung feststeht.

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