Ein Berliner Lehrer steht am Freitag vor Gericht, weil er bei einem Streit im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt einen Schüler ins Gesicht geschlagen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-Jährigen Körperverletzung im Amt vor. Zwei Tage nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel soll er am 9. Oktober 2023 auf dem Schulhof des Ernst-Abbe-Gymnasiums in Berlin-Neukölln die Beherrschung verloren haben.
Hintergrund war laut Anklage, dass der Schüler eine Palästina-Flagge präsentierte. Als der Lehrer den Jugendlichen aufforderte, dies auf dem Schulgelände zu unterlassen, kam es demnach zur Auseinandersetzung. Dabei soll der Schüler den Lehrer angegriffen haben. Der Vorfall wurde per Handykamera aufgezeichnet und in den sozialen Medien verbreitet.
Vorfall sorgte für Demos an Ernst-Abbe-Gymnasium
Die Staatsanwaltschaft hat den inzwischen 16-Jährigen ebenfalls wegen Körperverletzung angeklagt. Wann es in diesem Fall vor einem Jugendrichter zum Prozess kommt, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch offen.
Protest vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium: Eltern und Schüler von Polizei umzingelt
Berlin: Palästina-Flagge führt zu Schlägerei und Suspendierung an Gymnasium
Im Fall des Lehrers erließ das Amtsgericht Tiergarten im Juli 2024 einen Strafbefehl. Danach sollte er eine Geldstrafe von 3000 Euro (30 Tagessätze zu je 100 Euro) zahlen. Dagegen legte der 62-Jährige jedoch Einspruch ein, sodass es nun zum Prozess kommt.
Nach dem Vorfall kam es vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium zu Demos von Eltern und Schülern. Die Versammlung war von der Polizei nicht genehmigt. Ein Polizeisprecher begründete dies vor Ort mit der Sorge, die Veranstaltung könne von Hamas-Sympathisanten als Forum genutzt werden. An Berliner Schulen kam es immer wieder zu Konflikten in Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza. Die Polizei entschied bereits Mitte Oktober 2023, dass das Tragen von Palästinensertüchern an Schulen untersagt werden kann. Auch Flaggen und „Symbole, Gesten und Meinungsäußerungen, die die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht erreichen“ sind von dem Verbot betroffen. Als Beispiele wurden das Tragen des Palästinensertuchs genannt, Aufkleber und Sticker mit Aufschriften wie „Free Palestine“ oder eine Landkarte Israels in den Farben Palästinas.
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