In mehr als 100 Städten wollen Schüler am Freitag, dem 25. September, den Unterricht verlassen, um am „Schulstreik gegen die Wehrpflicht“ teilzunehmen – es war bereits die vierte Aktion dieser Art.
Unter dem Motto „Nein zu Wehrpflicht, Zivildienst und Krieg“ fordern die Jugendlichen, das Wehrdienstmodernisierungsgesetz zurückzunehmen und die Musterungen sofort zu stoppen.
Was die Schüler mit dem Streik erreichen wollen
Der Protest richtet sich in erster Linie gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht. Bis das Wehrdienstmodernisierungsgesetz zurückgenommen ist, wollen die Organisatoren nicht lockerlassen. Der Streik zielt aber auf mehr. Nach Angaben der Veranstalter richtet er sich auch gegen Gerüchte über einen möglichen Zivildienst.
Zusätzlich nehmen die Jugendlichen das Nato-Manöver Red Storm Charlie ins Visier, das zeitgleich in Hamburg stattfindet.
Rückendeckung erhalten die Jugendlichen unter anderem vom Netzwerk Friedenskooperative. Die Organisation versteht sich seit 1989 als zentrales Service- und Informationsbüro der Friedensbewegung.
Nach eigenen Angaben beruft sich das Netzwerk auf die UN-Charta und den Grundsatz „Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“. Es setzt sich für eine „zivile Konfliktbearbeitung“ ein.
In welchen Städten gestreikt wird
Der Aufruf des Bündnisses „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ reichte nach Angaben der Organisatoren über 100 Städte. Allein in den ostdeutschen Bundesländern und in Berlin waren es nach vorliegenden Aufstellungen 23 Orte.
Schulstreik gegen die Wehrpflicht: Diese Städte nehmen teil
- Brandenburg: Cottbus, Falkensee (fährt nach Berlin), Königs Wusterhausen, Oranienburg (fährt nach Berlin), Potsdam
- Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald, Rostock
- Sachsen: Chemnitz, Dresden, Leipzig, Pirna (fährt nach Dresden), Zwickau
- Sachsen-Anhalt: Halle (Saale), Magdeburg, Stendal (fährt nach Magdeburg), Wittenberg
- Thüringen: Erfurt, Ilmenau, Jena, Weimar
Aus kleineren Orten wie Pirna, Oranienburg, Stendal und Falkensee reisten Teilnehmende demnach zu Veranstaltungen in benachbarten Städten.
Haben Schüler überhaupt ein Streikrecht?
„Schüler dürfen ihre Meinung äußern und sich versammeln, aber sie haben kein Streikrecht“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel. Wer aus politischen Gründen dem Unterricht fernbleibt, muss laut Görzel mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Weil Bildung Ländersache ist, fallen diese je nach Schulgesetz unterschiedlich aus – bis hin zu Bußgeldern.
Der Grund des Fehlens spielt dabei keine Rolle. Wer streikt, gilt rechtlich als Schulverweigerer. In der Praxis greifen Schulen bei einem einzelnen Fehltag üblicherweise aber erst zu pädagogischen Gesprächen oder zu Maßnahmen wie Nachsitzen.
Dürfen Azubis wegen der Wehrpflicht streiken?
Für Auszubildende gelten andere Regeln – aber nur teilweise günstigere. Azubis dürfen grundsätzlich streiken, allerdings unter engen Bedingungen.
Voraussetzung ist, dass eine Gewerkschaft zum Streik aufruft, die Auszubildenden von den Tarifverhandlungen betroffen sind und der Streik ein tariflich regelbares Ziel verfolgt, etwa die Ausbildungsvergütung.
Ein Protest gegen eine politische Entscheidung fällt nicht darunter. „Wegen eines Wehrdienst-Streiks dürfen aber auch sie nicht einfach der Arbeit fernbleiben“, betont Görzel. Ein solcher politischer Streik gilt nach der herrschenden deutschen Rechtsprechung als nicht rechtmäßig.
Nach dem Streiktag soll der Protest weitergehen. Für den 2. Oktober ist eine Kundgebung gegen die Wehrpflicht am Brandenburger Tor geplant, von 16 bis 21 Uhr.
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