Die Abschiebung von zur Ausreise verpflichteten Flüchtlingsfrauen, die schwanger sind, wird für zumindest drei Monate vor und drei Monate nach der Geburt ausgesetzt, teilte gestern Innenstaatssekretär Ulrich Freise mit. Die Ausländerbehörde sei deshalb angewiesen worden, den Aufenthalt von einem halben Jahr für Schwangere in diesem Zeitraum umzusetzen. Bisher galten die allgemeinen Mutterschutzfristen von insgesamt dreieinhalb Monaten. Wie Freise sagte, sollen sich die betroffenen Frauen angstfrei betreuen lassen können. (mm.)
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