Frankfurt a.M./Berlin. to Der Bundesgrenzschutz hat nach Angaben von Pro Asyl einen weiteren afghanischen Flüchtling trotz seines Hungerstreiks vom Frankfurter Flughafen abgeschoben. Eine schwangere afghanische Frau, die weiterhin jede Nahrung verweigert, befindet sich noch im Krankenhaus. Der Frau, ihrem Mann und ihrem vierjährigen Kind droht die Abschiebung.Der 19jährige sei mit dem Flugzeug nach Kiew in der Ukraine gebracht worden, sagte der Sprecher der Flüchtlingshilfeorganisation Bernd Mesovic gestern in Frankfurt. Bereits am Dienstag war ein afghanischer Flüchtling nach Karatschi abgeschoben worden. Unklar sei, ob auch die dreiköpfige Familie aus Afghanistan abgeschoben werde, sagte Mesovic.Der Vater und die schwangere Mutter befinden sich weiterhin im Hungerstreik. Sie wird im Krankenhaus medizinisch behandelt, der Vater und das Kind sind bei ihr. Der Frankfurter Anwalt der Familie befürchtet, daß auch seine Klage gegen das Abschiebeurteil abgelehnt wird und die Familie dann, wenn die Frau wieder gesund ist, nach Singapur abgeschoben wird. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt steht noch aus. "Aber in Singapur ist auch nicht sicher, ob die Familie nicht von da über Bangkok und Neu-Delhi nach Kabul zurückgebracht wird, obwohl in dem abgelehnten Eilantrag Kabul als Zielort ausdrücklich ausgeschlossen wird", so der Anwalt. "Das Verwaltungsgericht entscheidet somit über eine Abtreibung, keiner denkt an den Schutz des ungeborenen Lebens", empört sich der Anwalt. Auch dem vierjährigen Kind werde jeder Schutz entzogen. "Das ist alles sehr entwürdigend."Im Transitbereich des Flughafens waren zeitweise bis zu elf Flüchtlinge aus Protest gegen ihre drohende Abschiebung in Hungerstreik getreten. Einer fünfköpfigen Familie, die nach Moldawien abgeschoben werden sollte, erlaubte das Verwaltungsgericht Frankfurt die Einreise nach Deutschland. Sie wurden vorübergehend in einer Einrichtung zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Schwalmbach untergebracht.Zu den Hintergründen dieser Vorgänge befragt, meint der Frankfurter Anwalt, das Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge habe wohl mit der Abschiebung von Afghanen einen "Versuchsballon" starten wollen. Denn sowohl vor Mitte Juli, als die zehn Afghanen im Transitraum Frankfurt ankamen, als auch nach dem Hungerstreik durften Afghanen einreisen. Ein Sprecher des Bundesamtes sagte dazu, er wisse nicht genau, wie viele Afghanen wann einreisen durften. Er verwies auf die gesetzliche Einzelfallentscheidung. +++
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