Schwedter Datschenbesitzer müssen nicht zahlen / Vorerst keine Auswirkung auf andere Gemeinden

Verwaltungsgericht hebt Zweitwohnungsteuer auf

Christiane Habermalz
3 Min

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat am Dienstag einem Datschenbesitzerpaar aus Schwedt Recht gegeben, das gegen die Zweitwohnungsteuer der Stadt Angermünde (Uckermark) geklagt hatte. Für ihr Wochenendhäuschen müssen sie nun zunächst keine zusätzlichen Steuern bezahlen. Die Steuersatzung sei unwirksam, weil bei der erstmaligen Erhebung der Steuer Fehler gemacht worden seien, so die Begründung des Gerichtes.Das Urteil habe jedoch zunächst keine Auswirkung auf andere Gemeinden, in denen die Zweitwohnungsteuer bereits erhoben wird, sagte Gerichtssprecher Carsten Hahn. "Generell gilt: Nach Ablauf der Einspruchsfrist von zwei Monaten sind die Steuern bestandskräftig - dann müssen sie gezahlt werden."Der "Formfehler", auf den sich das Gericht berief, wurde allerdings nicht in Angermünde begangen, sondern in Zeuthen. Die Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald war vor fünf Jahren als erste auf die Idee gekommen, Datschen zu besteuern. Nach dem Kommunalabgabengesetz benötigt eine Gemeinde die Zustimmung des Finanz- und des Innenministeriums, wenn sie als erste Gemeinde eine neue Steuer erheben will. Andere Kommunen, die nachziehen wollen, müssen sich dann nicht noch einmal eigens an die Ministerien wenden. 1993 beantragte Zeuthen die Genehmigung für die Einführung der Steuer. Die Ministerien erteilten damals auch problemlos ihre Zustimmung und informierten alle Landkreise davon. Doch wie das Gericht jetzt nachprüfte, wurde die Steuer in Zeuthen nie eingetrieben. Damit, so die Auffassung des Gerichtes, ist auch die Zustimmung der Ministerien hinfällig. Offiziell wird die Zweitwohnungsteuer damit bisher in Brandenburg noch gar nicht erhoben - obwohl sie "faktisch" bereits in 150 bis 200 Gemeinden Brandenburgs gezahlt wird."Steuern würden Falsche treffen"In Zeuthen ist man sich der Schlüsselstellung der Gemeinde im Streit um die Datschenbesteuerung gar nicht bewußt. "Wir haben den Plan nicht weiter verfolgt, weil wir die Zweitwohnungsteuer mittlerweile für ungerecht halten", sagt Gemeinde-Kämmerin Sabine Weller. Die Gemeinde habe befürchtet, daß viele Datschenbesitzer ihre Grundstücke aufgeben müßten, wenn sie durch die zusätzlichen Abgaben belastet würden. "Bei uns gibt es sowieso nur kleine Hütten, die von Senioren bewohnt werden, keine Luxusappartments", so Weller. "Die Steuern würden die Falschen treffen."Ihr Angermünder Kollege Norbert Stein ist da anderer Meinung. "Wer sich ein Wochenendhäuschen leisten kann, kann auch Steuern zahlen", sagt der Kämmerer. Immerhin nutzten die Wochenendler auch die Infrastruktur der Gemeinde. Bis zu 80 000 Mark an zusätzlichen Einnahmen erhofft sich Stein durch die Steuer. "Damit könnte man schon Einrichtungen wie das städtische Jugendkulturzentrum finanzieren."Angermünde will in jedem Fall an seinen Steuerplänen festhalten. Die Stadt will in Revision gehen, parallel aber auch stellvertretend für die anderen Gemeinden eine neue "erstmalige" Genehmigung beantragen. "Das alles dauert längstens ein halbes Jahr", so Stein.

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