FRANKFURT (ODER). Ein scheinbar kleines Versäumnis der Brandenburger Landesregierung kann die gesamte Planung für den Ausbau des Flughafens Schönefeld ins Wanken bringen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) verhandelt am Freitag die Klage von sechs Nachbargemeinden Schönefelds. Sie seien vor der Entscheidung für den umstrittenen Standort nicht ausreichend gehört worden, lautet ihr Vorwurf. Dies ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Gibt das Gericht dem Normenkontrollantrag von Blankenfelde, Dahlewitz, Eichwalde, Mahlow, Schulzendorf und Waltersdorf statt, wäre die Standortfrage wieder offen. In ihrem Antrag vom März 1999 beziehen sich die Gemeinden auf den so genannten "Landesentwicklungsplan engerer Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin" (LEP-eV), der 1998 in Kraft trat. Darin ist unter anderem der Ausbau Schönefelds zu einem internationalen Verkehrsflughafen, der zwei Jahre zuvor überraschend politisch bekräftigt wurde, rechtlich festgeschrieben. Der strittige Punkt: "Im Entwurf war von einem Großflughafen Schönefeld noch keine Rede, sondern nur von einem Flughafen südlich Berlins", sagt Schulzendorfs Bürgermeister Herbert Burmeister (PDS). "Und wir haben uns natürlich auch nur zu einem Flughafen südlich Berlins geäußert." Burmeister ist Vorsitzender einer Schutzgemeinschaft von 17 Gemeinden, die den Schönefeld-Ausbau ablehnen. Die Schutzgemeinschaft trägt auch die Kosten der Klage.Den plötzlichen Wechsel vom "Flughafen südlich Berlins" zu "Schönefeld" in der vom Landtag verabschiedeten Fassung hält der Münchner Anwalt Franz Günter Siebeck, der die Gemeinden vertritt, für rechtlich sehr bedenklich. "Das Raumordnungsverfahren hatte im November 1994 die Standorte Sperenberg und Jüterbog-Ost als geeignet empfohlen, aber nicht Schönefeld", sagt Siebeck. "Jeder musste also davon ausgehen können, dass Schönefeld nicht als Standort in Frage kommt." Die Planungsbehörde hätte in der LEP-Endfassung wenigstens Argumente für Schönefeld aufführen müssen, sagt der Anwalt. Ein Verhandlungstag Das verantwortliche Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sieht keine Versäumnisse. Warum im LEP-Entwurf, der erst nach der politischen Entscheidung für Schönefeld diskutiert wurde, überhaupt noch von einem Flughafen südlich Berlins gesprochen wurde, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Nach den Worten von Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade war eine zusätzliche "Standortabwägung" nicht erforderlich. "Aus dem gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm, das Berlin und Brandenburg zuvor erarbeitet hatten, ging bereits eindeutig Schönefeld als Flughafenstandort hervor", sagt Schade. Für die mündliche Verhandlung hat das Gericht nur einen Tag vorgesehen. Anwalt Siebeck ist überzeugt: "Sollte der LEP-eV für nichtig erklärt werden, muß über den Standort neu geredet werden."Konsens 1996 // 17. November 1994: Ein Raumordnungsverfahren sieht Jüterbog und Sperenberg als geeignete Flughafenstandorte. Schönefeld wird negativ bewertet.28. Mai 1996: In einem Konsensbeschluss entscheiden sich die Regierungschefs Stolpe (SPD) und Diepgen sowie Bundesverkehrsminister Wissmann (beide CDU) für Schönefeld.4. Februar 1998: Brandenburgs Landtag beschließt ein Landesentwicklungsprogramm. Der Ausbau Schönefelds zum Single-Flughafen wird zum Gesetz.2. März 1998: Brandenburg verordnet den "Landesentwicklungsplan für den engen Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin". Der Ausbau Schönefelds ist so in der Landesplanung festgeschrieben.
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