Wegen der millionenschweren Pleite des Kreuzberger Kulturhauses Tempodrom hat das Land jetzt sein gesamtes Bürgschaftsverfahren geändert. An der Vergabe sollen künftig Vertreter des Abgeordnetenhauses beteiligt werden. Außerdem wird der Finanzsenator bei Bürgschaftsanträgen ab einer Million Euro über die Bewilligung im Einvernehmen mit der Senatswirtschaftsverwaltung entscheiden.Vom ersten Januar an wird die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) zunächst alle Bürgschaftsanträge begutachten. Die IBB war 2004 aus der Landesbank Berlin gelöst worden und agiert seither als selbstständige Investitionsbank.Bislang hat im Auftrag des Landes die private Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) die Bürgschaftsanträge begutachtet. Im Zusammenhang mit dem Tempodrom war PwC aber vorgeworfen worden, nicht intensiv genug geprüft zu haben.Die Gutachten werden nach wie vor dem Bürgschaftsausschuss vorgelegt, in dem die Finanz- und Wirtschaftsverwaltung, der Bankensektor, die Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammer vertreten sind. Künftig werden aber auch die Fraktionen des Abgeordnetenhauses mit je einem Vertreter in dem Ausschuss vertreten sein. Das Gremium gibt ein Votum ab, ob die Bürgschaft gewährt werden soll oder nicht. Die endgültige Entscheidung fällt dann in der Senatsfinanzverwaltung.Der Bau des Tempodroms am Anhalter Bahnhof war nur möglich durch eine Zehn-Millionen-Euro- Bürgschaft des Landes. Ohne die Absicherung hätte das Unternehmen keinen Kredit bekommen. Am Ende wurde der Bau mit dem Zackendach mit 33 Millionen Euro fast doppelt so teuer als geplant, es gab einen Untersuchungsausschuss, und der damalige Stadtentwicklungssenator Peter Strieder musste zurücktreten.
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