Im Dezember 2024 wurde Syriens Diktator Baschar al-Assad gestürzt. Und deshalb verlieren in Deutschland immer mehr geflüchtete Syrer ihren Schutzstatus. Dieser wird ihnen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aberkannt. Doch seit 2012 ist noch kein einziger in Berlin lebender Syrer direkt in sein Heimatland abgeschoben worden.
Von 2024 bis Ende August dieses Jahres gab es lediglich 16 Überstellungen syrischer Staatsangehöriger in andere EU-Staaten nach der Dublin-III-Verordnung beziehungsweise der seit Juni geltenden neuen EU-Asylverordnung. Hinzu kamen 23 Rückführungen in Drittstaaten. Diese Zahlen nennt die Senatsverwaltung für Inneres in ihrer noch unveröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Gunnar Lindemann, die der Berliner Zeitung vorliegt.
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Demnach erfasste das Landesamt für Einwanderung seit Assads Sturz bis Ende August dieses Jahres 3797 syrische Staatsangehörige als freiwillig ausgereist. Die Zahl umfasst nur Geduldete, Personen im Asylverfahren sowie Inhaber einer Grenzübertrittsbescheinigung oder eines humanitären Aufenthaltstitels. Sie enthält zudem Menschen, die melderechtlich als „unbekannt verzogen“ gelten. Die tatsächliche Zahl der Ausreisen nach Syrien dürfte also niedriger liegen.
Rückkehrer bekommen Reisebeihilfen und Sachleistungen
Von den in Berlin erfassten freiwillig Ausgereisten wurden 276 finanziell unterstützt. Laut Innenverwaltung lag die Zahl bei vier Fällen im Jahr 2024, bei 145 im Jahr 2025 und bei 127 im Jahr 2026 bis Ende August.
Die Reisebeihilfe aus dem zentralen Förderprogramm von Bund und Ländern beträgt in der Regel 200 Euro pro Erwachsenen und 100 Euro pro Kind. Dazu kommt eine Starthilfe von 1000 beziehungsweise 500 Euro, höchstens jedoch 4500 Euro pro Familie. Über das Reintegrationsprogramm der Europäischen Union erhalten sie in der Regel zusätzlich 630 Euro in bar sowie Sachleistungen im Wert von 2450 Euro zur Wiedereingliederung.
AfD beschuldigt Berlins Senat der Rechtsbeugung
Im August hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass im ersten Halbjahr dieses Jahres 23,2 Prozent von insgesamt 8320 Überprüfungen durch das Bamf mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus endeten. Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren.
Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzungen für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundlegend ändert.
„Bis Ende 2024 war es noch halbwegs erklärbar, dass Menschen, die vor Assad geflohen sind, nicht nach Syrien abgeschoben wurden“, sagt der AfD-Migrationsexperte Gunnar Lindemann. „Seit dem Sturz des Assad-Regimes besteht jedoch kein Grund mehr, Assad-Gegner nicht in ihre Heimat zurückzuschicken.“ Und er erhebt einen schweren Vorwurf: „Dass die Zahl der Abschiebungen nach Syrien dennoch weiter bei null liegt, beweist: Der Senat beugt gezielt das Recht, um Personen in Berlin zu halten, deren Fluchtgrund längst entfallen ist.“ Für den Widerruf eines Schutzstatus ist allerdings das Bamf zuständig, also der Bund.
Aus Syriens Nachbarländern kehrten 1,8 Millionen heim
Nach Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg lebten zum 31. Dezember 2025 rund 41.200 Syrer in Berlin. Von 2022 bis 2025 wurden nach Angaben der Behörde rund 17.850 Syrer in Berlin eingebürgert, allein im vergangenen Jahr 7548. Dahinter folgten Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit (4099).
Laut Ausländerzentralregister sind zwischen Dezember 2024 und Juli 2026 rund 14.200 syrische Staatsangehörige freiwillig aus Deutschland ausgereist, rund 7700 davon mit Förderung. Das entspricht etwa 1,5 Prozent von knapp einer Million Syrern, die in Deutschland leben.
Aus Syriens Nachbarländern, vor allem aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien, kehrten seit Assads Sturz laut UNHCR schätzungsweise 1,8 Millionen Syrer in ihre Heimat zurück.
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