Die australische Internetaufsicht eSafety wirft Apple, Discord, Google, Meta, Microsoft, Snap und WhatsApp erhebliche Versäumnisse beim Schutz von Kindern und jungen Erwachsenen vor sexueller Erpressung im Netz vor.
In einem am Dienstag veröffentlichten Transparenzbericht heißt es, die Anbieter setzten verfügbare Werkzeuge zur Erkennung bekannter Erpressungsmuster nicht konsequent ein. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2025 seien bei der Behörde mehr als 2000 Beschwerden zu sogenannter Sextortion eingegangen. Am häufigsten betroffen seien junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren.
Bei Sextortion handelt es sich um eine Form der Erpressung, bei der Täter intime Aufnahmen der Opfer verbreiten oder deren Verbreitung androhen, sofern Forderungen – meist nach Geld – nicht erfüllt werden. Die Taten beginnen laut eSafety häufig mit harmlos wirkenden Kontaktanfragen, bevor Opfer zum Versenden intimer Bilder gedrängt werden.
Erster Kontakt entstehe am häufigsten über Tinder, gefolgt von Instagram, Grindr, TikTok und Telegram. Kontakte von Angehörigen und Freunden würden vor allem über Instagram, Facebook, den Facebook Messenger, TikTok und Snapchat abgegriffen.
Vorhandene Technik nicht flächendeckend im Einsatz
Der Bericht ist der dritte in einer Reihe von vier Berichten, in denen die genannten Unternehmen halbjährlich über die Einhaltung der australischen Grundregeln für Online-Sicherheit („Basic Online Safety Expectations“) Auskunft geben müssen.
Laut eSafety nutzen Instagram, WhatsApp, Gmail, Google Messages, Discord und Apples iMessage keine Sprachanalyse, um typische Erpressungsformulierungen zu erkennen. Sie verließen sich weitgehend auf Meldungen der Nutzer. Snapchat setze die Technik nur bei bereits eingegangenen Meldungen ein, Microsoft nutze sie auf Xbox, nicht aber in Microsoft Teams. Die Behörde empfiehlt, Sprachanalyse zumindest in nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselten Bereichen einzusetzen.
Auch bei den Meldewegen sieht eSafety Mängel. Dienste wie WhatsApp, iMessage, Discord und Google Messages böten teils keine klaren Kategorien, um Sextortion oder Kindesmissbrauch zu melden. Bei live übertragenen sexuellen Übergriffen in Videoanrufen setze nur Microsoft eigens Werkzeuge zur Erkennung ein.
Bei bislang unbekanntem Missbrauchsmaterial setzten Apple, Google und Microsoft nach Angaben des Berichts weiterhin nicht auf allen Diensten Programme ein, die solche Inhalte selbstständig aufspüren.
Behörde sieht einzelne Fortschritte
eSafety-Chefin Julie Inman Grant erklärte, ihre Ermittler sähen in vielen Erpressungsfällen dieselben Skripte und Bilder. Die Plattformen müssten diese Muster erkennen. In mehreren Fällen habe die Behörde den Anbietern konkrete Belege und Handlungsanleitungen vorgelegt, ohne dass angemessen reagiert worden sei.
Zugleich verweist der Bericht auf einzelne Verbesserungen: Google und Snap gingen aktiver gegen bekanntes Missbrauchsmaterial vor, Discord blockiere entsprechende Links, Meta setze neue Werkzeuge zur Erkennung von Anbahnungsversuchen ein. Apple, Google, Meta, Microsoft und Snap äußerten sich laut Reuters zunächst nicht zu einer Anfrage.
Schärferes Vorgehen gegen Plattformen geplant
Die Regierung hatte Ende Juni einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der die Höchststrafen für Verstöße gegen das Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige von 54,6 auf 109,2 Millionen australische Dollar verdoppeln soll. eSafety soll zudem Vorstandsprotokolle und interne E-Mails anfordern sowie Angaben bei Altersverifikationsdiensten und App-Stores überprüfen dürfen.
eSafety hatte zehn zentrale Plattformen als vom Gesetz erfasst eingestuft. Die Behörde ermittelt derzeit gegen Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und Googles YouTube wegen möglicher Verstöße. Kommunikationsministerin Anika Wells hatte die Verschärfung damit begründet, dass die seit dem 10. Dezember geltenden Regeln bislang nicht ausreichend griffen.
Social-Media-Sucht: Was sagen Forscher und wo sind die Auswege?
„Verbote sind politisches Theater“: Digitalexperte Hans Neubert über Jugendschutz im Netz
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]