Zur Eindämmung der Gewalt untersagt die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im März an mehreren Berliner Bahnhöfen. Dazu zählen Messer, Reizgas oder Schlagwerkzeuge, teilte die Bundespolizei mit. Dieses Verbot wird vom 7. bis 31. März täglich von 14 bis 4 Uhr des Folgetages gelten und endet endgültig am 31. März um 4 Uhr.
Diese Bahnhöfe sind von dem Verbot betroffen
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Die U-Bahnhöfe sind in der Regelung nicht berücksichtigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anzahl von Gewaltstraftaten zu reduzieren und sowohl die Reisenden als auch die Polizistinnen und Polizisten zu schützen.
Die Bundespolizei betont, dass diese Regelung notwendig ist, da es wiederholt zu Straftaten mit gefährlichen Gegenständen kam. Die Überwachung der Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei durchgeführt. Bei Verstößen können die betroffenen Gegenstände sichergestellt und Zwangsgelder verhängt werden.
Quelle: Bundespolizei
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