Berlin

Verschärfte Sicherheit: An diesen Berliner Bahnhöfen gilt im März ein Waffenverbot

Auf Berliner Bahnhöfen wird das Mitführen gefährlicher Gegenstände zeitweise verboten. Welche Bahnhöfe betroffen sind und welche Maßnahmen ergriffen werden.

BLZ
2 Min
Im März darf man an bestimmten Berliner Bahnhöfen keine gefährlichen Gegenstände mitführen.

Im März darf man an bestimmten Berliner Bahnhöfen keine gefährlichen Gegenstände mitführen.

© Tim Wegner/epd

Zur Eindämmung der Gewalt untersagt die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im März an mehreren Berliner Bahnhöfen. Dazu zählen Messer, Reizgas oder Schlagwerkzeuge, teilte die Bundespolizei mit. Dieses Verbot wird vom 7. bis 31. März täglich von 14 bis 4 Uhr des Folgetages gelten und endet endgültig am 31. März um 4 Uhr.

Diese Bahnhöfe sind von dem Verbot betroffen

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Die U-Bahnhöfe sind in der Regelung nicht berücksichtigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Anzahl von Gewaltstraftaten zu reduzieren und sowohl die Reisenden als auch die Polizistinnen und Polizisten zu schützen.

Die Bundespolizei betont, dass diese Regelung notwendig ist, da es wiederholt zu Straftaten mit gefährlichen Gegenständen kam. Die Überwachung der Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei durchgeführt. Bei Verstößen können die betroffenen Gegenstände sichergestellt und Zwangsgelder verhängt werden.

Quelle: Bundespolizei

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