Es ist ein Albtraum für die meisten Menschen in Berlin: von einem fremden, verhaltensgestörten Menschen angegriffen und getötet zu werden – einfach so. Und doch geschehen solche Taten in der Stadt immer wieder. Zum Beispiel am 28. Dezember im Lichtenberger Ortsteil Neu-Hohenschönhausen.
An jenem späten Sonntagabend war ein 69-jähriger Mann noch einmal vor der Tür, als ein Mann mit zwei Messern an ihn herantrat und sofort auf ihn einstach. Sieben Stich- und Schnittwunden fügte er dem Rentner zu.
Marzahn-Hellersdorf: Vierjähriger Junge stirbt nach Sturz aus dem 15. Stock
Wie sich der Militärschlag gegen den Iran auf die Sicherheit in Berlin auswirkt
Zeugen fanden den Schwerverletzten auf dem Gehweg vor einem Fünfgeschosser im Hagenower Ring, leisteten Erste Hilfe und alarmierten Rettungskräfte und Polizei. Ein Notarzt versuchte, den 69-Jährigen zu reanimieren, allerdings ohne Erfolg. Er starb wegen des hohen Blutverlusts. Die 4. Mordkommission des Landeskriminalamtes übernahm die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat. Beamte einer Einsatzhundertschaft sperrten den Bereich weiträumig ab und suchten die Umgebung nach der Tatwaffe ab.
Wenig später erschien ein 23-Jähriger auf dem Polizeiabschnitt an der Pablo-Picasso-Straße und gab an, einen Menschen getötet zu haben. Er übergab drei Messer, die er dabei hatte.
23-Jähriger handelte „aus Lust an der Tötung“
„Da Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist, soll auf diesem Weg seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erreicht werden“, teilte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Dafür sei vor dem Landgericht Berlin I ein Sicherungsverfahren beantragt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen Mord vor.
Gegen 22.55 Uhr habe er mit drei Messern bewaffnet seine Wohnung verlassen. In der Nähe der Bushaltestelle Ernst-Barlach-Straße soll er zufällig auf den ihm flüchtig bekannten 69-Jährigen getroffen sein, ihm mit zwei der von ihm mitgeführten Messer die Stich- und Schnittwunden zugefügt haben und anschließend geflüchtet sein. Da der Beschuldigte die wahllose Tötung eines anderen Menschen „aus reiner Lust an der Tötung“ anstrebte, geht die Staatsanwaltschaft vom Mordmerkmal der Mordlust aus.
Nach seiner Festnahme wurde der Mann einem Arzt vorgestellt. Der ließ ihn vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs unterbringen.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]