Sachsen-Anhalt

„Soll eilig unter den Tisch gekehrt werden“: Neffe kritisiert Ermittlungen zu Wahlbetrugsverdacht in Dessau

Polizei und Staatsanwaltschaft sehen keine Anhaltspunkte für Wahlmanipulation. Doch Klaus-Lothar Bebber zweifelt an den Ermittlungen. Nicht einmal er selbst sei als Zeuge gehört worden.

Willy Weyhrauch
3 Min
Klaus-Lothar Bebber, der Neffe der betroffenen 95-jährigen Heimbewohnerin, erhebt schwere Vorwürfe.

Klaus-Lothar Bebber, der Neffe der betroffenen 95-jährigen Heimbewohnerin, erhebt schwere Vorwürfe.

© Sebastian Gollnow/dpa

Im Fall des mutmaßlichen Wahlbetrugs in Dessau-Roßlau sehen Polizei und Staatsanwaltschaft „keine Anhaltspunkte“ für eine Manipulation der Briefwahl. Klaus-Lothar Bebber, der Neffe der betroffenen 95-jährigen Heimbewohnerin, dessen Strafanzeige die Ermittlungen ausgelöst hatte, übt nun im Gespräch mit dieser Zeitung scharfe Kritik am Vorgehen der Behörden.

„Ich bin bestürzt“, lässt er über seinen Anwalt mitteilen. Die aus seiner Sicht „überschnelle Reaktion und oberflächliche Festlegung der Staatsanwaltschaft“ bestätige ihn in seiner Sorge, dass die Vorwürfe nicht ernsthaft untersucht, sondern „eilig unter den Tisch“ gekehrt werden sollten.

Viele Fragen sind offen

Vor allem bezweifelt Bebber, dass der Sachverhalt bereits ausreichend aufgeklärt wurde. Nach seinen Angaben ist ihm weder eine medizinische Untersuchung noch eine polizeiliche Befragung seiner Tante bekannt. Auch die anderen Bewohner, um deren Briefwahl es bei den Ermittlungen ging, seien seines Wissens nicht entsprechend befragt worden. Er selbst sei als Betreuer und Vorsorgebevollmächtigter seiner Tante bislang ebenfalls weder von Polizei noch Staatsanwaltschaft angesprochen oder als Zeuge gehört worden.

Für ungeklärt hält er zudem eine der zentralen Fragen des Falls: Wer beantragte die Briefwahlunterlagen für seine Tante und wer füllte sie aus? Seine Tante und weitere Bewohner seien aufgrund ihres hohen Alters kognitiv und kommunikativ stark eingeschränkt, erklärt er.

Der Neffe vermutet deshalb, dass die bisherige Einschätzung der Ermittlungsbehörden im Wesentlichen auf den Angaben der beteiligten Stellen im Seniorenheim und im Wahlamt beruhe. Belege dafür legte er nicht vor. Ob und welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführt haben, ist bislang nicht bekannt.

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Polizei und Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hatten zuvor in einer gemeinsamen Mitteilung erklärt, ihre bisherigen Ermittlungen hätten den Verdacht einer Manipulation nicht bestätigt. Auslöser war die Strafanzeige des Neffen wegen des Verdachts der Wahlfälschung.

Bebber hatte angegeben, für seine 95-jährige Tante seien Briefwahlunterlagen beantragt und eine Stimme abgegeben worden, obwohl die Frau nach seiner Darstellung aufgrund einer starken Demenzerkrankung nicht mehr selbst wählen könne. Zudem hatte er den Vorwurf erhoben, Wahlbenachrichtigungen von Bewohnern der Seniorenresidenz seien vernichtet worden.

Für Bebber ist der Fall damit nicht abgeschlossen

Die Ermittlungsbehörden widersprachen dieser Darstellung. Der Gesundheitszustand der 95-Jährigen entspreche nicht der Beschreibung in der Strafanzeige. Auch bei 18 weiteren Bewohnern, die in der Einrichtung per Briefwahl abgestimmt hatten, hätten sich „keine entsprechenden Verdachtsmomente ergeben“, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft. Ebenso habe sich der Vorwurf nicht erhärten lassen, dass in der Seniorenresidenz wahlrelevante Dokumente vernichtet worden seien.

Geprüft wurde nach Angaben der Behörden außerdem der Ablauf im Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau. Dort hätten sich ebenfalls keine Hinweise darauf ergeben, dass bereits eingegangene Wahlbriefe vorzeitig geöffnet oder Stimmzettelumschläge entnommen worden seien.

Anwalt will Ermittlungsakten prüfen

Für Bebber ist der Fall damit nicht abgeschlossen. Gemeinsam mit seinem Anwalt will er nun nachvollziehen, auf welcher Grundlage die Ermittlungsbehörden zu ihrer Einschätzung gekommen sind. „Wir werden anwaltlich Einsicht in die Akten nehmen und die Ermittlungen überprüfen“, kündigt er an.

Erst die Akteneinsicht dürfte damit zeigen, welche Personen tatsächlich befragt, welche Unterlagen ausgewertet und welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen vorgenommen wurden – und worauf Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung stützen, dass sich keine Anhaltspunkte für eine Manipulation ergeben haben.

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