Es ist eine der bemerkenswertesten Konstruktionen der deutschen Sicherheitspolitik – und eine, über die die Bundesregierung nur begrenzt Auskunft gibt: Ein Sonderstab von weniger als 20 Mitarbeitern im Verteidigungsministerium (BMVg) koordiniert und prüft Rüstungsbeschaffungen für die Ukraine, teils binnen weniger Wochen. Die Verträge werden nicht von der Bundesrepublik, sondern von der ukrainischen Seite unterzeichnet. Finanziert werden die Beschaffungen dennoch aus deutschen Haushaltsmitteln.
In der Bundespressekonferenz wurde dabei auf rund elf Milliarden Euro für die militärische Unterstützung der Ukraine im ersten Halbjahr 2026 verwiesen. Welcher Anteil dieser Summe konkret über den Sonderstab angebahnt oder geprüft wird, blieb jedoch offen.
Die Financial Times, die den Sonderstab Ukraine in einem Beitrag kürzlich porträtierte, zitiert Beteiligte, die die Einheit als „Guerilla-Einheit“ beschreiben und nahm diese Benennung auch in den Titel zum Recherche-Stück auf: „Die geheimnisumwitterte deutsche ‚Guerilla-Einheit‘, die Waffen für die Ukraine aufkauft“. Ein Begriff, der weniger auf die Kriegführung als auf den Kontrast zur traditionellen deutschen Beschaffungsbürokratie zielt: kurze Entscheidungswege, wenige Verfahrensschritte und hohes Tempo. Kyjiw übermittelt Bedarfslisten, der Stab identifiziert geeignete Systeme und Anbieter, der Bund stellt die Finanzierung bereit. Nach Angaben der Financial Times wertet der Sonderstab zudem Erfahrungen mit den gelieferten Systemen unter realen Einsatzbedingungen in der Ukraine aus und lässt diese Erkenntnisse in weitere Beschaffungsentscheidungen einfließen.
Geleitet wird die Einheit von Brigadegeneral Joachim Kashke. Ihr ehemaliger Chef Christian Freuding, der seit dem 1. Oktober 2025 Inspekteur des Heeres ist, berichtete von einem Schichtbetrieb in der Anfangsphase, weil das Arbeitspensum innerhalb regulärer Arbeitszeiten nicht zu bewältigen gewesen sei. Welche Rüstungsgüter über diesen Weg beschafft wurden, gibt die Bundesregierung nicht vollständig bekannt.
Elf Milliarden Euro – und die Frage, wer eigentlich den Preis prüft
Diese Zeitung hat das Verteidigungsministerium in der Bundespressekonferenz mit dem Kern der Konstruktion konfrontiert: Wenn das deutsche Vergaberecht nicht greift, weil nicht der Bund, sondern die Ukraine die Verträge unterzeichnet – welches Verfahren tritt dann an seine Stelle? Und wer stellt nach welchen verbindlichen Maßstäben fest, dass ein Preis angemessen ist, bevor deutsche Haushaltsmittel eingesetzt werden?
BMVg-Sprecher Müller antwortete ausführlich – ließ den entscheidenden Punkt jedoch offen. Im Sonderstab arbeiteten „absolute Spezialisten“, die „bei Bedarf“ externe Bewertungsexpertise, etwa aus dem Beschaffungsapparat der Bundeswehr, hinzuzögen und eine Marktsichtung entlang der ukrainischen Bedarfe durchführten. Es erfolge „immer eine Analyse, ob der Preis gerechtfertigt ist“. Er selbst sei bei Firmenbesuchen dabei gewesen; die Preisprüfung geschehe „gewissenhaft“, weil man verantwortungsvoll mit Haushaltsmitteln umgehen wolle.
Der Sonderstab nehme, so Müller wörtlich, „im Grunde eine Art Brokerfunktion“ wahr: Das BMVg prüfe, ob ein Unternehmen verlässlich sei und die gewünschten Fähigkeiten liefern könne. Dies werde entweder bescheinigt oder nicht. „Der reine Vertragsabschluss erfolgt dann zwischen dem Unternehmen und der Ukraine.“
Gefragt war nach verbindlichen Kriterien und konkreten Kontrollverfahren. Geantwortet wurde vor allem mit einer Beschreibung des Personals und seiner Arbeitsweise.
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Wo die Darlegung brüchig wird
Denn was in der Auskunft fehlt, ist all das, was ein Kontrollverfahren für Außenstehende überprüfbar macht. Genannt wurden Fachleute, eine Marktsichtung, Preisanalysen und gegebenenfalls externe Expertise. Nicht genannt wurden jedoch verbindliche Prüfkriterien, Dokumentationspflichten, eine Vier-Augen-Regel oder eine von dem kleinen Stab unabhängige Kontrollinstanz. Ebenso blieb offen, ob und in welchem Umfang der Bundesrechnungshof die einzelnen Vorgänge nachträglich prüfen kann.
Das deutsche Vergaberecht ist kein Selbstzweck. Es soll Wettbewerb herstellen, Preisentscheidungen nachvollziehbar machen und die Bevorzugung einzelner Unternehmen verhindern. Dass es bei den von der Ukraine geschlossenen Verträgen nach Darstellung des BMVg nicht greift, bedeutet nicht automatisch, dass überhaupt keine haushalts- oder prüfungsrechtlichen Vorgaben gelten. Welche formalisierten Regeln stattdessen zur Anwendung kommen, beantwortete der Sprecher jedoch nicht.
Hinzu kommt eine strukturelle Spannung: Der Bund prüft die Anbieter, bewertet die Preise und stellt die Finanzierung bereit – Vertragspartner des Unternehmens ist jedoch die Ukraine. Damit sind Finanzierung, fachliche Bewertung und Vertragsverantwortung auf verschiedene Akteure verteilt. Wer bei verspäteter Lieferung, mangelhafter Leistung oder vollständigem Ausfall Ansprüche geltend macht und welches finanzielle Risiko letztlich beim deutschen Steuerzahler verbleibt, blieb ebenfalls offen.
Noch aufschlussreicher war die Antwort auf die Nachfrage, welche Verfahrenselemente des Sonderstabs das Ministerium inzwischen auf die Beschaffung für die Bundeswehr übertragen habe. Müller verwies zunächst darauf, dass im regulären Beschaffungswesen deutsches Vergaberecht gelte. Breite Marktausschreibungen und die damit verbundenen juristischen Schritte benötigten Zeit.
Anschließend nannte er zwei Reformbausteine: Im reorganisierten Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, kurz BAAINBw, solle die Preisprüfung künftig in einer eigenen zentralen Stelle gebündelt werden. Zudem wolle man Qualifizierung, Truppeneinführung und mögliche Nachsteuerungen bei neuen Waffensystemen stärker parallel durchführen, statt bis zur endgültigen Entwicklung eines Produktes zu warten. Als Beispiel nannte Müller „loitering munition“, also kreisende Munition.
Die geplante Zentralisierung der Preisprüfung beantwortet allerdings nicht, nach welchen verbindlichen Kriterien der Sonderstab seine Preisbewertungen bislang vorgenommen hat. Offen blieb insbesondere, ob dabei dieselben Standards wie im regulären Beschaffungsapparat gelten und wer die Entscheidungen des Sonderstabs unabhängig kontrolliert.
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Der Fall TaWAN LBO
Dass auch reguläre Bundeswehrbeschaffungen nicht automatisch für Transparenz, Wettbewerb oder verlässliche Ergebnisse stehen, zeigt der Fall TaWAN LBO. Anfang 2025 erhielt Rheinmetall Electronics den Rahmenvertrag für das Richtfunksystem, das Gefechtsstände und militärische Verbände digital miteinander verbinden soll. Das mögliche Gesamtvolumen wurde mit bis zu 5,5 Milliarden Euro beziffert; zunächst wurde nur ein Teil dieses Volumens beauftragt. Ein reguläres Vergabeverfahren mit offenem Wettbewerb fand nicht statt.
Der Bundesrechnungshof äußerte erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben. Kritisiert wurden unter anderem die Direktvergabe, erhebliche Entwicklungsrisiken, die unklare Einsatzreife sowie die Entscheidung, eine kostengünstigere Variante nicht vorrangig umzusetzen. In der zitierten internen Vorlage war sogar von möglichen „Investitionsruinen“ die Rede. Der Vertragspartner könne die Anforderungen der Bundeswehr an die Software „überwiegend nicht erfüllen“.
Der Haushaltsausschuss hatte das Vorhaben Ende Januar 2025 gebilligt. Öffentlich bekannt wurden die Bedenken des Rechnungshofes erst nach dieser Entscheidung. Der SPD-Haushaltspolitiker Andreas Schwarz kritisierte damals die kurzfristige Befassung des Ausschusses und erklärte, die Firmen hätten davon profitiert, dass das Parlament kurz vor der Bundestagswahl ein „wilder Hühnerhaufen“ gewesen sei.
Auch in diesem Fall antwortete BMVg-Sprecher Müller auf Nachfragen mit dem Hinweis, man gehe „grundsätzlich und immer verantwortungsvoll“ mit Haushaltsmitteln um. Die Parallele zum Sonderstab ist unübersehbar: Tempo und Sicherheitslage dienen als Begründung für beschleunigte oder eingeschränkte Verfahren. Wie diese Ausnahmen konkret kontrolliert werden, bleibt für Öffentlichkeit und Wettbewerbsteilnehmer jedoch weitgehend intransparent. An die Stelle nachvollziehbarer Kriterien tritt in der Regierungskommunikation regelmäßig die Versicherung, verantwortungsvoll zu handeln.
Die offene Flanke: Wer profitiert?
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine weitere Frage an Gewicht, die diese Zeitung der Bundesregierung wiederholt gestellt hat: Halten Mitglieder des Kabinetts, insbesondere jene, die im Nationalen Sicherheitsrat über sicherheits- und rüstungspolitische Weichenstellungen mitentscheiden, Aktien von Rheinmetall oder anderen Rüstungsunternehmen?
Von den angefragten Ressorts lieferte allein das Entwicklungsministerium mit „Fehlanzeige“ eine eindeutige Verneinung für seine Ministerin. Das Verteidigungsministerium – jenes Haus, das mit milliardenschweren Rüstungsbeschaffungen befasst ist – teilte dagegen mit, eine etwaige Beteiligung des Ministers sei dort „als solche nicht bekannt“. Zugleich verwies das Haus auf persönlichkeitsrechtliche Gründe, aus denen man keine Angaben zu Vermögensangelegenheiten machen könne.
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Für Mitglieder der Bundesregierung, die zugleich dem Bundestag angehören, greift die Veröffentlichungspflicht bei Unternehmensbeteiligungen grundsätzlich erst oberhalb von fünf Prozent. Bei einem börsennotierten Großkonzern wie Rheinmetall entspräche dies – abhängig vom jeweiligen Börsenwert – einem Milliardenbetrag. Gewöhnliche private Aktienbestände, selbst wenn sie einen erheblichen Wert erreichen, bleiben damit unterhalb der Offenlegungsschwelle.
Gerade in einem Bereich, in dem staatliche Entscheidungen die Auftragslage und Börsenkurse einzelner Unternehmen unmittelbar beeinflussen können, ist das ein strukturelles Transparenzdefizit. Es geht dabei nicht um die Unterstellung eines persönlichen Fehlverhaltens. Es geht um die Frage, ob potenzielle Interessenkonflikte überhaupt öffentlich erkennbar und unabhängig überprüfbar wären.
Ein Beschaffungsregime, das Geschwindigkeit über etablierte Verfahren stellt, ist in besonderem Maße auf Vertrauen angewiesen. Vertrauen setzt jedoch Transparenz voraus – über die verwendeten Prüfmaßstäbe ebenso wie über mögliche finanzielle Eigeninteressen der politischen Entscheidungsträger. Beides bleibt die Bundesregierung bislang weitgehend schuldig.
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