Mehrere ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das Sondervermögen eingereicht. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete, reichten insgesamt 23 frühere FDP-Abgeordnete die Beschwerde gegen die vor einem Jahr beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes zur „faktischen Abschaffung der Schuldenbremse“ ein.
Hintergrund sind die vor zwei Wochen erhobenen Vorwürfe des Ifo-Instituts. Demzufolge wurden 95 Prozent des Sondervermögens für Infrastruktur zweckentfremdet.
Die Kläger sind FDP-Abgeordnete, die zum Zeitpunkt der Grundgesetzänderung noch Mitglieder des Bundestags waren. Unter ihnen sind der damalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sowie die früheren Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar und Katja Hessel.
Ifo erhebt schwere Vorwürfe wegen Sondervermögen
„Wir haben festgestellt, dass die Politik die schuldenfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, genutzt hat“, so Ifo-Präsident Clemens Fuest.
Die Beschwerdeführer werten das Sondervermögen als „faktische Abschaffung der Schuldenbremse“. Sie seien „weder politisch noch rechtlich bereit, diesen Weg in den Schuldenstaat mitzugehen und wollen alle Möglichkeiten dafür nutzen, nachfolgenden Generationen Handlungs- und Gestaltungsspielräume in den öffentlichen Haushalten zu bewahren“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Beschwerdeführer. Sie beklagen, dass die vor einem Jahr gefassten Beschlüsse keinen Tilgungsplan vorsähen und damit „Ewigkeitsschulden“ ermöglichten.
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Die Beschwerde sei fristgerecht am 24. März eingereicht worden. Unter den Beschwerdeführern ist auch der hessische FDP-Landesvorsitzende Thorsten Lieb.
Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) wurde im vergangenen Jahr beschlossen und soll mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro über zwölf Jahre zusätzliche Investitionen in die öffentliche Infrastruktur ermöglichen, um die Wachstumsaussichten und Standortattraktivität Deutschlands zu verbessern. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe es Ifo-Instituts hatten auch die Grünen mit einer Verfassungsbeschwerde gedroht.
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