„Alle Kunden, deren Preisgarantie im Vertrag demnächst ausläuft, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Preisanpassung rechnen müssen“, sagt Arik Meyer, Gründer des Tarifoptimierers Switchup. Eine angekündigte Preiserhöhung von 50 Prozent seitens des Gasversorgers sei derzeit keine Seltenheit. „Wenn die Preisgarantie innerhalb der nächsten drei Monate ausläuft, rate ich dazu, sich nach einem neuen Tarif mit zwölfmonatiger Preisgarantie umzuschauen“, so Meyer.
Ersparnis von knapp 200 Euro bei Anbieterwechsel
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Das größte Sparpotenzial haben Verbraucher, die sich noch in der teuren Grundversorgung befinden. Wer noch nie einen Vertrag beim Gasversorger abgeschlossen hat, wird automatisch vom regional zuständigen Grundversorger beliefert. In Berlin ist dies die Gasag. Ein Wechsel hier zu einem günstigeren Anbieter könnte eine Ersparnis von knapp 200 Euro bringen, rechnet Neubauer vor. Kostet der Grundversorgertarif in Berlin bei einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden derzeit 1521,64 Euro, liegt der günstigste empfohlene Tarif von Verivox bei 1321,90 Euro, der Tarif „Vattenfall Easy12 Gas“ von Vattenfall. „Aber die Preise sind gerade sehr dynamisch, sodass in den nächsten Tagen schon wieder andere Tarife zu den günstigeren zählen können“, so Neubauer.
Ist man bereits zu einem anderen Anbieter gewechselt, kann sich ein erneuter Wechsel trotzdem lohnen. Zwar ist das Sparpotenzial einerseits durch den Anstieg des gesamten Gaspreisniveaus gesunken, andererseits besteht bei über 900 Gasanbietern in Deutschland und 127 Anbietern durchschnittlich je Postleitzahl ein großer Wettbewerb. Auch wenn Gasanbieter höhere Handelspreise weitergeben müssen, wollen sie auch Kunden gewinnen und versuchen deshalb mit günstigeren Tarifen als die Konkurrenz oder Neukundenboni neue Verträge abzuschließen.
Vor- und Nachteile von langer Preisstabilität
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Doch auch wenn die Neukundenboni verlockend wirken, können die Tarife bei langen Laufzeiten oft sehr teuer werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentralen rät dazu, keine zu langen Laufzeiten mit dem neuen Gasanbieter abzuschließen, bestenfalls nicht länger als ein Jahr, um anschließend wieder die Chance auf einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu haben. Abweichen sollte man von dieser Regel nur ausnahmsweise. „Tatsächlich kann es sich zurzeit lohnen auch Verträge mit zweijähriger Laufzeit und somit einer längeren Preisstabilität in den Blick zu nehmen“, sagt Neubauer von Verivox. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Preise in absehbarer Zeit wieder sinken – im Gegenteil.“ Ein höheres Sparpotenzial habe zwar in der Regel immer noch jemand, der jährlich nach einem neuen Tarif sucht, wer in der Wechselfrage aber eher träge ist und sich nicht jährlich darum kümmern möchte, für den könne bei der derzeitigen Preisdynamik eine längerfristige Preisstabilität Sinn machen.
Alternativ übernehmen sogenannte Tarifoptimierer wie Switchup den jährlichen Vertragswechsel. Gründer Meyer hält auch in der jetzigen Situation an seiner Empfehlung einer kurzen Vertragslaufzeit von zwölf Monaten fest: „In den Wintermonaten ist höchstwahrscheinlich nicht von einer Entspannung an den Energiemärkten auszugehen“, so seine Einschätzung. Nächstes Jahr könne das aber schon wieder ganz anders aussehen. Voraussehen, dass die Preise wirklich über viele Monate weiter steigen, lasse sich derzeit nicht. „Schließe ich jetzt einen Tarif mit einer zweijährigen Preisgarantie ab, verpasse ich womöglich die Chance, nächsten Sommer wieder auf ein normales Preisniveau zurückzukommen.“ Das Gleiche gelte für einen zu frühzeitigen Vertragsabschluss. Läuft der Vertrag erst in sechs Monaten aus, ließe sich zwar theoretisch schon jetzt ein Tarif zum jetzigen Preisniveau abschließen, im Laufe des nächsten Jahres könnten die Preise sich aber auch wieder stabilisieren.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
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Wenn handeln, dann also jetzt: Hat der bisherige Gasanbieter bereits eine Preiserhöhung angekündigt, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Wenn Kunden infolgedessen den Anbieter wechseln wollen, sollten sie den bisherigen Tarif selbst kündigen, um in jedem Falle die Frist zu wahren, raten die Verbraucherzentralen. Der Grundversorgertarif lässt sich 14-tägig beenden.
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