Justiz

Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen Björn Höcke ein

Die Staatsanwaltschaft Gera stellt ein Verfahren gegen den AfD-Politiker. Zwei vorherige Urteile sind der Grund.

3 Min
Das Verfahren gegen Björn Höcke (AfD), Fraktionsvorsitzender in Thüringen, wurde eingestellt.

Das Verfahren gegen Björn Höcke (AfD), Fraktionsvorsitzender in Thüringen, wurde eingestellt.

© Martin Schutt/dpa

Die Staatsanwaltschaft Gera hat die Ermittlungen gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke eingestellt. Der Verdacht lautete auf Verunglimpfung des Staates. Anlass war eine Rede, die er am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober 2022, in Gera hielt.

Das Verfahren gegen Höcke wurde aus einem folgendem Grund eingestellt: Der Politiker ist bereits zweimal rechtskräftig verurteilt – wegen einer verbotenen SA-Parole. Eine weitere Strafe würde daneben kaum ins Gewicht fallen, so die Argumentation der Behörde.

Warum die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren einstellte

Die Entscheidung fiel bereits Mitte Dezember 2025, wie die Staatsanwaltschaft Gera mitteilte. Die Behörde sieht von einer weiteren Verfolgung ab.

Zur Begründung verweist sie ausdrücklich auf die beiden rechtskräftigen Urteile. „Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht“, heißt es in der Mitteilung.

Käme es zu einer Verurteilung, müsste daraus zusammen mit den Urteilen des Landgerichts Halle eine Gesamtstrafe gebildet werden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft würde der zusätzliche Strafanteil gering ausfallen.

Worum ging es in dem eingestellten Verfahren?

Im Mittelpunkt stand eine Rede des AfD-Politikers. Höcke hielt sie am 3. Oktober 2022 in Gera – am Tag der Deutschen Einheit. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates.

Höcke hatte in der Rede Deutschland als „fremdbestimmt“ dargestellt. Er behauptete, das Land werde von einer „raumfremden Macht“ in einen Krieg getrieben. Deutschland sei „Brückenkopf“ eines „Regenbogenimperiums“, das „Masseneinwanderung“ forciere, Nation und Familie zerstöre und „unsere Kinder“ angreife.

Zwei rechtskräftige Urteile wegen verbotener SA-Parole

Der Grund für die Einstellung liegt in einem anderen Verfahrenskomplex. Höcke wurde zweimal wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Politikers. Damit sind beide Urteile rechtskräftig. Konkret ging es um die Parole „Alles für Deutschland“. Sie stammt von der Sturmabteilung (SA) der NSDAP, ihre öffentliche Verwendung ist verboten. Höcke sei die Herkunft der Parole nach Überzeugung des Gerichts bewusst gewesen.

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Zum ersten Mal verwendete Höcke die Parole laut Gericht am 29. Mai 2021 bei einer Wahlveranstaltung in Merseburg. Nachdem Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet worden war, nutzte er sie erneut. Das war am 12. Dezember 2023 bei einem AfD-„Stammtisch“ in einer Gaststätte in Gera. Dort sprach er die Worte „Alles für“ selbst und forderte das Publikum per Armbewegung auf, mit „Deutschland“ zu ergänzen.

Das Landgericht Halle sprach Höcke im Mai und im Juli 2024 schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen (13.000 Euro) und eine von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro (16.900 Euro).

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