Staatsanwaltschaft muß Dokumente zurückgeben / Anwalt droht Strafverfahren

Novum-Vermerke rechtswidrig kassiert

Andreas Förster
3 Min

Die Ende Juli erfolgte Beschlagnahme von anwaltlichen Vermerken aus dem Zivilrechtsverfahren um die Parteifirma Novum war rechtswidrig. Das Amtsgericht Tiergarten entschied jetzt, daß diese Dokumente ihren Verfassern, zwei Berliner Rechtsanwälten, wieder zurückgegeben werden müssen.Ende Juli hatte die Berliner Staatsanwaltschaft 13 anwaltliche Schreiben beschlagnahmt, die bei dem Berliner Notar Dombek hinterlegt waren. Es handelte sich um Vermerke über Beratungen deutscher und österreichischer Rechtsanwälte im Zusammenhang mit dem Zivilrechtsverfahren um die Firma Novum.Bei dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die früher in Ostberlin ansässige Handelsfirma Novum der SED oder der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gehörte und wem die rund 500 Millionen Mark Firmenvermögen daher zustehen ­ der KPÖ oder der Unabhängigen Kommission Parteivermögen (UKPV) in Berlin. Im Dezember entschied das Berliner Verwaltungsgericht zugunsten der KPÖ, die deutsche Seite hat dagegen Berufung eingelegt.Für diese Berufung schien die UKPV dank der beschlagnahmten Vermerke gute Karten zu haben. Belegten die Dokumente doch nach Überzeugung der UKPV den immer wieder geäußerten Verdacht, daß die österreichische Seite Beweise in dem Verfahren manipuliert hatte.Die Dokumente stammten von zwei Berliner Anwälten, die 1992 und 1993 für die österreichische Seite im Novum-Verfahren tätig waren. Aus den Vermerken geht hervor, daß ein Münchner Anwalt mit Wissen der österreichischen Seite "belastende Unterlagen" aus einer in Ostberlin hinterlegten Notariatsakte der Novum entfernt und Zeugen beeinflußt haben soll.Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen gegen einige Anwälte wegen Prozeßbetrugs ein. Jetzt kommen den Staatsanwälten aber die Beweise abhanden ­ das Amtsgericht Tiergarten erklärte am Montag die Beschlagnahme der bei Notar Dombek gefundenen Dokumente für rechtswidrig und ordnete die Herausgabe der Vermerke an die Verfasser an.Diese Entscheidung trifft Staatsanwaltschaft und UKPV nicht unvorbereitet. "Die Staatsanwaltschaft muß gewußt haben, daß es sich bei den Vermerken um Material aus dem Verteidigungsmandat handelt. Solches Material darf aber nicht beschlagnahmt werden", erklärt der Berliner Anwalt Walter Venedey.In der UKPV und der sie vor Gericht vertretenden Treuhand-Nachfolgebehörde BvS reagiert man dann auch gelassen auf die jüngste Entscheidung des Amtsgerichts. Durch die Vermerke sei deutlich geworden, daß die österreichische Seite mit gezinkten Karten spielt ­ "darüber kann das Berliner Verwaltungsgericht nicht hinwegsehen, egal, ob uns jetzt die Vermerke noch vorliegen oder nicht", so ein Mitarbeiter der Berliner Behörde.Für den Tipgeber aber, der die Behörden auf die heiße Spur ins Notariat Dombek brachte, kann es jetzt unbequem werden, handelt es sich bei ihm doch um einen der beteiligten Berliner Novum-Anwälte. Dem Mann droht nun ein Verfahren wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ­ sofern sich die österreichische Seite zu einem Strafantrag gegen ihn durchringt.Alexander Ignor, Anwalt in der Berliner Kanzlei Danckert und Rechtsbeistand von Rudolfine Steindling, wollte einen solchen Schritt nicht ausschließen. "Allerdings werden wir vorher noch genau die Hintergründe der Aktion untersuchen", so Ignor.

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