Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat die Ermittlungen zur Bürgermeisterwahl in Strausberg eingestellt. Einen hinreichenden Tatverdacht gebe es nicht, teilte die Behörde mit.
Im Fokus stand ein früherer Bürgermeisterkandidat, in dessen Postfiliale ein Teil der Briefwahlunterlagen eingegangen war. An diesem Sonntag wird die Wahl wiederholt.
Warum die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte
Der Verdacht lautete auf Unterschlagung und Manipulation von Briefwahlunterlagen. Um das zu prüfen, verfolgten die Ermittler die Transport- und Übergabewege der Wahlbriefe nach, vernahmen Zeugen, durchsuchten Räume und werteten Unterlagen aus.
Am Ende ließ sich der Verdacht nicht erhärten. Für einen hinreichenden Tatverdacht – die Schwelle, ab der eine Anklage in Betracht kommt – reichten die Erkenntnisse nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht aus.
Ermittler fanden mehrere auffällige Umschläge
Kriminaltechnisch untersuchten die Ermittler insgesamt 180 Umschläge. Bei 30 Außenumschlägen und zehn Innenumschlägen fanden sie Spuren, die nach Angaben der Behörde auf ein mögliches nachträgliches Öffnen und Wiederverschließen hindeuten.
Wann und wie diese Spuren entstanden, blieb offen. Ein eindeutiger Beleg für eine gezielte Manipulation ergab sich daraus nicht.
Ausgangspunkt war ein ungewöhnlicher Rücklauf bei der Briefwahl. Von mehr als 4000 ausgegebenen Unterlagen kamen nach Angaben des Landkreises nur 2835 bei der Wahlbehörde an. Das entspricht einem Defizit von rund 30 Prozent – üblich sind bei einer Briefwahl etwa zehn Prozent.
Unterm Strich fehlten 1217 Wahlbriefe. Wie viele davon überhaupt abgeschickt wurden und warum sie nie ankamen, ließ sich laut Staatsanwaltschaft nicht abschließend klären. Diese Frage blieb bis zum Ende ungeklärt.
Was eine Postfiliale mit dem Verdacht zu tun hatte
Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte Anzeige gegen Unbekannt wegen Wahltäuschung erstattet, nachdem der auffällige Rücklauf bekannt geworden war. Nach der Anzeige übernahmen Staatsschutz und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen.
Der Grund für den Verdacht: Ein Teil der Briefwahlunterlagen war in einer Postfiliale eingegangen, die dem früheren Kandidaten gehört. Landrat Gernot Schmidt (SPD) sah darin eine Zugriffsmöglichkeit von der Einlieferung bis zum Weitertransport an die Stadt.
Schmidt warf zudem der Deutschen Post vor, der Rücklauf sei nicht vom Unternehmen, sondern auf Initiative des Kandidaten dokumentiert worden. „Die Deutsche Post gab damit jeglichen neutralen Kontrollmechanismus entgegen der gewöhnlichen Praxis und ohne diesbezügliche Kenntnis der Stadt Strausberg aus der Hand“, erklärte der Landrat.
Deutsche Post wies die Vorwürfe zurück
Eine Sprecherin der DHL Group teilte dem RBB mit, die Abläufe der Briefwahl hätten ordnungsgemäß funktioniert. Für den Filialpartner vor Ort gelte weiterhin die Unschuldsvermutung. „Belastbare Fakten für einen möglichen Wahlbetrug“ lägen derzeit nicht vor, so die Sprecherin.
Vom annullierten Wahlgang zur Wiederholung
Den ersten Wahlgang am 15. Februar hatte der parteilose Patrick Hübner mit 22,5 Prozent gewonnen – jener Kandidat, in dessen Filiale die Wahlbriefe eingingen.
Landrat Schmidt stoppte den Wahlprozess, die Wahl wurde annulliert und die Stichwahl abgesagt. Dagegen zog Hübner erfolgreich vor Gericht, die Stichwahl fand statt.
Ende März setzte sich dort die parteilose Annette Binder durch. Die Stadtverordnetenversammlung erklärte die Wahl jedoch später für ungültig. Binder kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren, nicht zu klagen und ihr Amt am 6. Mai nicht anzutreten. Der Streit zog sich damit über Monate hin.
Wer bei der Wiederholungswahl in Strausberg antritt
An diesem Sonntag stimmen die Strausberger erneut ab. Annette Binder steht erneut zur Wahl, ebenso der Gewerkschaftssekretär Knut-Sören Steinkopf für die Linke.
Zwei Einzelbewerber sind neu bei der Wahl dabei: Der Sachgebietsleiter im Finanzamt Strausberg, Stephan Blumenthal, und Robert Krause. Hübner, gegen den ermittelt wurde, ist nicht mehr dabei: Er stellt sich nicht erneut zur Wahl.
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