Die Stadt Halle sieht in Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber eine frühzeitige und verbindliche Integrationsmaßnahme und strebt daher an, diese flächendeckend anzubieten. Die in Frage kommenden Personen sollen praktische Berufserfahrungen sammeln, die Arbeitskultur in Deutschland kennenlernen und insbesondere ihre sprachlichen Kompetenzen im Alltag festigen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Allgemeinwohl in der Stadt. Unter dieser Maßgabe ruft Oberbürgermeister Alexander Vogt (parteilos) dazu auf, dass sich in dieser Sache auch freie Träger beteiligen.
Den Auftakt für eine Verpflichtung arbeitsfähiger Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit machten die Thüringer Landkreise Greiz und Saale-Orla vor zwei Jahren und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Im Kreis Greiz entstanden so um die 70 Arbeitsverhältnisse auf dem regulären Arbeitsmarkt.
Nun zieht man auch in der Stadt Halle nach und zielt mit den Arbeitsgelegenheiten darauf ab, Asylbewerber und Geduldete aktiv auf ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben in Deutschland vorzubereiten. „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Chancen, ihre Integrationsperspektiven zu verbessern und damit früher zu einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts zu kommen“, hofft man in der Stadtverwaltung.
Die Arbeitsgelegenheiten werden auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes und sowohl innerhalb der Stadtverwaltung wie auch in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern umgesetzt. OB Alexander Vogt: „Zusammenleben funktioniert nur durch persönliche Begegnung und gegenseitiges Vertrauen. Und Integration entsteht nur, wenn Menschen sich einbringen können und in ihrer Gemeinschaft Wertschätzung erfahren. Hier knüpfen wir mit der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten an. Und auch die Stadt Halle profitiert: Wir bekommen Unterstützung bei wichtigen gemeinnützigen Projekten. So wird der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten zu einem Gewinn für alle Seiten.“
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Asylbewerber können sich ein Taschengeld zuverdienen
Konkrete Anreize für die Teilnehmenden sind neben der beruflichen Orientierung auch eine finanzielle Unterstützung in Form einer monatlichen Aufwandsentschädigung von bis zu 85 Euro, die in bar ausbezahlt wird. Dazu erhalten die arbeitenden Asylbewerber eine Erstattung der notwendigen Mobilitätskosten (Deutschland-Ticket) und die Unterstützung des Spracherwerbs.
Alexander Vogt (parteilos) hat nun eine Arbeitspflicht für Asylbewerber durchgesetzt. Dies soll der Integration in den Arbeitsmarkt dienen.
© Hendrik Schmidt
Die Arbeitsgelegenheiten erstrecken sich über verschiedenste Bereiche: Es gibt interne Einsatzstellen in der Stadtverwaltung, beispielsweise im Rahmen der Task Force „Saubere Stadt“, beim Müllsammeln, beim Bauhof und beim Grünflächenunterhalt. Aber auch in kulturellen Bildungseinrichtungen und bei externen Partnern, etwa in Flüchtlingsunterkünften, sozialen Zentren sowie bei Wohlfahrts- und Umweltverbänden.
Arbeitsgelegenheiten in der Stadt und bei freien Trägern
Zu den möglichen Tätigkeiten gehören Landschaftspflege und Unkrautbeseitigung, Umwelt- und Naturschutz, einfache Tätigkeiten im Bau- und Wertstoffhof, Grünanlagenpflege und Gartenbau, die Umfelderhaltung an Schulen und Kindertagesstätten, soziale Unterstützungsleistungen oder die Beseitigung von Unrat auf Spiel- und Sportplätzen. Die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber sind verbindlich. Wer eine zumutbare Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit den gesetzlich vorgesehenen leistungsrechtlichen Folgen rechnen und wird entsprechend sanktioniert.
Arbeitsgelegenheiten werden zentral über das Dienstleistungszentrum Stadtgesellschaft und Klimaschutz koordiniert. Interessierte gemeinnützige Träger können sich an die Stadt wenden und werden bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten und dem Finden passender Teilnehmer unterstützt. Die Stadtverwaltung übernimmt die direkten Kosten; Arbeitsmittel wie Handschuhe und Geräte werden von den Einsatzstellen bereitgestellt.
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