Die Steuerzahler können ab 2010 fast drei Mal so hohe Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen wie bisher. Das ergibt sich aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung", mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden soll. Statt eines Höchstbetrags von 1 500 Euro jährlich können künftig die tatsächlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Das sind maximal rund 4 000 Euro. Insgesamt ergibt sich eine Entlastung aller Steuerzahler um 8,7 Milliarden Euro. Wirtschaft Seite 10
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