Der Prozess gegen die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger wegen Untreue soll am 10. November beginnen. Das Landgericht Berlin habe die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Für das Verfahren seien zunächst 56 Verhandlungstage bis Ende Juni 2027 angesetzt.
Anwalt von Ex-RBB-Intendantin Schlesinger: „Sie war der Sündenbock für ein ganzes System“
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Dezember vergangenen Jahres nach längeren Ermittlungen Anklage gegen Schlesinger sowie drei weitere frühere leitende Mitarbeiter des Senders erhoben. Ihnen wird unter anderem Untreue vorgeworfen.
Die 65-Jährige weist die Vorwürfe zurück. „Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften“, teilte ihr Anwalt Oliver Sahan der Deutschen Presse-Agentur mit. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Vorwürfe reichen bis 2018 zurück
Laut Anklage sollen die Beschuldigten zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in wechselnden Konstellationen das Vermögen des öffentlich-rechtlichen Senders geschädigt haben. Konkret geht es um variable Gehaltsanteile, die ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats gezahlt worden sein sollen. Zudem nennt die Behörde unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung, Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.
Im Sommer 2022 waren Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Senderspitze bekannt geworden. Dabei ging es unter anderem um Dienstwagen mit Massagesitzen, die Ausstattung der Intendanz, Abendessen auf Senderkosten in Schlesingers Privatwohnung sowie ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion. Schlesinger musste den Sender verlassen, die Geschäftsleitung wurde ausgetauscht.
Parallel läuft Zivilverfahren um 1,78 Millionen Euro
Zwischen Schlesinger und dem RBB läuft zudem ein Zivilverfahren. Die frühere Intendantin fordert vom Sender die Zahlung eines Ruhegeldes, während der RBB Pflichtverletzungen geltend macht und Rückzahlungen verlangt. Die gegenseitigen Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro. Nach einem Teilurteil des Landgerichts Mitte Juli 2025 legten beide Seiten Berufung ein. Das Kammergericht Berlin wird sich nach eigenen Angaben voraussichtlich erst im Frühjahr 2027 damit befassen. (mit dpa)
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