Kartellrecht

Bierpreise als Code: Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Straßenbau-Kartell

Neun Jahre lang trafen sich die Beteiligten regelmäßig in Kassel. Betroffen waren Straßen im gesamten Bundesgebiet sowie Flughäfen, Häfen und Teststrecken.

Peter Steiniger
Peter Steiniger
3 Min
Das Kartell betraf Aufträge zur Sanierung von Straßen und anderen Asphaltflächen im gesamten Bundesgebiet.

Das Kartell betraf Aufträge zur Sanierung von Straßen und anderen Asphaltflächen im gesamten Bundesgebiet.

© Rupert Oberhäuser/imago

Das Bundeskartellamt hat gegen sechs Unternehmen aus dem Straßenbau Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 60,3 Millionen Euro verhängt. Wie die Behörde am Donnerstag in Bonn mitteilte, hatten die Firmen über Jahre hinweg Kunden und Aufträge aufgeteilt sowie Ausschreibungen durch abgesprochene Scheinangebote manipuliert. Die Bußgeldbescheide sind nach Angaben des Amtes rechtskräftig.

Betroffen war der Bereich der sogenannten Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, einer Technik zur Sanierung von Straßen und anderen Asphaltflächen. Kunden waren öffentliche Auftraggeber im gesamten Bundesgebiet sowie private Betreiber von Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken.

Aufträge zugeteilt, Angebote abgesichert

Nach den Feststellungen der Behörde teilten zunächst vier Unternehmen ab dem Jahr 2010 den deutschen Markt untereinander auf, drei weitere kamen später hinzu. Grundregel war laut Bundeskartellamt, dass derjenige Anbieter alle künftigen Aufträge eines Kunden erhalten sollte, der diesen Kunden erstmals für die Bauweise gewonnen hatte. War ein Beteiligter ausgelastet, wich man von dieser Zuordnung ab oder bildete Arbeitsgemeinschaften.

Zur Absicherung der Aufteilung dienten sogenannte Schutzangebote: Vor Ausschreibungen wurde untereinander abgestimmt, welches Unternehmen den Zuschlag erhalten sollte und welchen Mindestpreis die konkurrierenden Angebote überschreiten mussten.

In der Bausaison trafen sich die Beteiligten nach Angaben der Behörde etwa monatlich, meist in Kassel. Preisvorgaben wurden zusätzlich per Telefon, E-Mail oder Messenger übermittelt, überwiegend in Codesprache – etwa als Kilometerangabe, Wurst- oder Bierpreis, Sponsorenbetrag oder als Preis für ein Hotelzimmer. Teilweise seien die Absprachen als Anfragen für Nachunternehmerleistungen getarnt worden.

Kronzeugen mildern Strafe

„Das Kartell betraf einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Die Beteiligten beendeten die Absprachen dem Amt zufolge im September 2019.

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Das Verfahren geht auf Durchsuchungen im August 2019 zurück, die gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen erfolgten. Weitere Durchsuchungen folgten im September 2020 und im März 2021.

Vier der beteiligten Unternehmen kooperierten laut Behörde im Rahmen des Kronzeugenprogramms, was bußgeldmindernd berücksichtigt wurde. Für die strafrechtliche Verfolgung beteiligter Personen sind nach Angaben des Amtes die Staatsanwaltschaften zuständig.

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