Im Streit um bessere Arbeitsbedingungen in Berlins kommunalen Kitas hat das Arbeitsgericht Berlin entgegen den Forderungen des Landes den Gewerkschaften den Rücken gestärkt. Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßte genau wie die Gewerkschaft Verdi die Entscheidung als wichtiges Signal für die Beschäftigten.
Das Arbeitsgericht Berlin hat eine Klage des Landes Berlin abgewiesen, mit der Streiks an den rund 280 kommunalen Kitas untersagt werden sollten. Damit entschieden die Richter anders als im Herbst 2024, als der geplante unbefristete Erzwingungsstreik im Eilverfahren gestoppt worden war. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit. Zur Möglichkeit weiterer Arbeitskampfmaßnahmen muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und geprüft werden.
Kita-Prognose: Immer weniger Vorschulkinder in Berlin
Berliner Kitas übernehmen Azubis nicht: Das sind die Hintergründe
Unbefristeter Streik steht im Raum
Hintergrund ist die Forderung der Gewerkschaften Verdi und GEW nach einem Tarifvertrag „Pädagogische Qualität und Entlastung“ mit Regelungen für kleinere Kita-Gruppen und weitere Entlastungen. Eine Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern hatte sich für einen unbefristeten Streik ausgesprochen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte im Oktober 2024 im Eilverfahren entschieden, ein unbefristeter Streik verstoße gegen die geltende Friedenspflicht. Als Begründung wurde angeführt, dass bei Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder im Dezember 2023 bereits über Entlastungsregelungen für Erzieher gesprochen worden sei.
Im nun entschiedenen Hauptsacheverfahren kamen andere Richter zu einem anderen Schluss: Die Friedenspflicht reiche nicht so weit, wie es die Kollegen im Eilverfahren angenommen hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Mit dem Urteil wird laut Verdi die Forderung nach tariflichen Fachkraft-Kind-Relationen und tariflich festgelegten Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung als rechtmäßig erklärt, weil sie nicht bereits in einem bestehenden Tarifvertrag geregelt sei.
Gewerkschaft fordert Lösungen von der Politik
Der Vorsitzende der GEW Berlin, Gökhan Akgün, erklärte: „Das ist eine wichtige Entscheidung für die Beschäftigten. Sie haben das Recht, sich zu wehren, wenn die Belastung zu groß wird.“ An der Lage in den Einrichtungen habe sich nichts geändert. Viele Beschäftigte arbeiteten seit Jahren am Limit, was zu steigenden Ausfällen führe.
Die GEW Berlin werde nun ihre Tarifkommission einberufen und über das weitere Vorgehen beraten, so Akgün. Die Verantwortung liege bei der Politik: „Die Kita-Krise löst sich nicht vor Gericht, sondern nur durch bessere Arbeitsbedingungen und verbindliche politische Entscheidungen.“ Die Gewerkschaft sei zu Verhandlungen bereit und fordere die Senatsverwaltung auf, diesen Weg mitzugehen.
Vor wenigen Tagen hatten Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und die GEW bereits ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Lehrkräften sowie von an Schulen beschäftigten Erziehern unterzeichnet.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]