Tarifstreit

Streik an der Charité in Berlin: Was Patienten jetzt wissen müssen

Akute Fälle werden versorgt, planbare Eingriffe könnten verschoben werden. Im Kern geht es um einen Tarifvertrag, der Personalschlüssel festlegt.

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Das Bettenhaus der Charité am Abend: Dem Uniklinikum steht erneut ein Streik bevor. (Archivbild)

Das Bettenhaus der Charité am Abend: Dem Uniklinikum steht erneut ein Streik bevor. (Archivbild)

© dpa/Paul Zinken

Der Berliner Charité steht erneut ein Streik der Pflegekräfte bevor. Die Gewerkschaft Verdi hat zu einem zweitägigen Ausstand aufgerufen. Der beginnt am Donnerstagmorgen und soll nach der Spätschicht am Freitagabend enden. Der Streik könnte sich auf die Abläufe in einigen Stationen auswirken.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Verdi und dem Universitätsklinikum ist der Tarifvertrag Entlastung, den die Charité zum Jahresende gekündigt hat. Er gilt seit 2021 und legt für einzelne Stationen fest, wie viele Patienten auf eine Pflegekraft kommen dürfen.

Wird die Vorgabe unterschritten, sammeln die betroffenen Beschäftigten Belastungspunkte, die in freie Tage umgewandelt werden können. Nach Angaben von Verdi sind seit Inkrafttreten der Regelung mehr als 1000 zusätzliche Pflegekräfte an das Klinikum gekommen.

Charité unter wirtschaftlich enormem Druck

Die Charité hat den Tarifvertrag Entlastung wegen der Reformen im Gesundheitswesen gekündigt. Insbesondere wegen des Gesetzes zur Krankenhausreform in seiner angepassten Version (KHAG). Es sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte, die nicht unmittelbar in der Pflege arbeiten, über Fallpauschalen von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Kliniken müssen nun diese Kosten refinanzieren. Dies dürfe nicht zulasten anderer Berufsgruppen gehen, argumentiert das Management der Uniklinik.

Der wirtschaftliche Druck auf die Charité ist erheblich. Nach der Bilanzmitteilung vom April schloss das Klinikum das vergangene Jahr mit einem Defizit von 63,6 Millionen Euro ab. 2024 waren es 87,4 Millionen, 2023 sogar 134,6 Millionen Euro. Gleichzeitig hat sich das Land Berlin ein umfangreiches Sparprogramm auferlegt, das den landeseigenen Klinikkonzern insbesondere in seiner Funktion als medizinische Hochschule betrifft.

Streit um Notdienste

Arbeitnehmer und Arbeitgeber streiten derweil um eine Notdienstvereinbarung. Sie legt fest, wie viele Beschäftigte in einem Bereich trotz Arbeitsniederlegung im Dienst sein müssen. Bereits vor einem Warnstreik Anfang September war die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht Berlin ausgetragen worden. Das hat im Eilverfahren zugunsten des Klinikums einen Notdienstplan für 15 Bereiche an den drei Standorten Mitte, Wedding und Steglitz festgelegt.

Das Gericht sah das grundgesetzlich geschützte Streikrecht als gewahrt an, weil die Besetzung gegenüber dem Normalbetrieb weiterhin reduziert bleibe. Verdi sprach von einer „skandalösen Einschränkung des Streikrechts“. Die Gewerkschaft behielt sich vor, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts in Berufung zu gehen.

Akute Fälle werden auch während des bevorstehenden Streiks versorgt. In welchen Abteilungen weniger dringliche Behandlungen verschoben werden müssen, soll zeitnah entschieden werden. Die Charité will die betroffenen Patienten rechtzeitig informieren.

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