Im Frühjahr hatte Münchens Kreisverwaltungsreferent Uhl (CSU) die ausweisung des damals 13jährigen mutmaßlichen Serientäters Mehmet und seiner Eltern beschlossen. Der Fall war heftig kritisiert worden, weil erstmals unbescholtene ausländische Eltern mit ihrem Kind wegen dessen Straftaten ausgewiesen werden sollten. Im Juli hatte das Münchner Verwaltungsgericht die Ausweisung bestätigt.Bayerns Verwaltungsgerichtshof hob dieses Urteil nun wieder auf.
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