Im Streit um die Kündigung der AfD-Bundesgeschäftsstelle in Reinickendorf hat das zuständige Berliner Landgericht eine Verhandlung in knapp drei Monaten geplant. Es sei ein Termin für den 19. September anberaumt, teilte eine Sprecherin laut der dpa mit. Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat dort eine Räumungsklage eingereicht.
Hintergrund des Streits ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes, wobei unter anderem die Fassade des Gebäudes mit dem Parteilogo bestrahlt worden sei. Außerdem sei der Zugang zum Gebäude von der Polizei stundenlang gesperrt worden, sodass anderen Mietern der Zugang zum Haus nicht möglich war. Damit hat die AfD aus Sicht des Klägers gegen Vorgaben verstoßen. Die Partei habe weder die Hofflächen oder die Fassade gemietet, noch eine Erlaubnis des Vermieters für die Feier eingeholt. Dieser hatte der AfD anschließend fristlos gekündigt, wie das Landgericht Ende Mai mitteilte.
Streit um Wahlparty: AfD weist Vorwürfe zurück
Die AfD weist die Vorwürfe zurück. Man werde sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, hieß es von der Partei, als die Klage bekannt wurde. Die AfD hatte im Herbst 2022 mehrere Mietverträge für rund 2400 Quadratmeter Fläche und 20 Stellplätze abgeschlossen, wie die Bild-Zeitung im April berichtete. Für die Büros im Nordwesten Berlins soll die Partei monatlich 42.775 Euro Kaltmiete zahlen. Die Mietverträge laufen nach Angaben der AfD bis 2027.
Ob es bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht im September bleibt, bleibt abzuwarten. Neben der Verlängerung von Fristen für Schriftsätze ist auch eine außergerichtliche Streitbeilegung durch eine sogenannte Mediation möglich. So eine Möglichkeit werde häufig bei derartigen Zivilverfahren angeregt, so die Gerichtssprecherin.
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