Erbbaurecht

Streit um Dresdner Lingnerschloss: Wird Entscheidung vertagt?

Kurz vor der Stadtratsabstimmung über das Lingnerschloss will Team Zastrow das Thema vertagen – das Rechtsamt beziffert das Prozessrisiko.

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Das Lingnerschloss ist das geografisch mittlere der drei Elbschlösser in Dresden. Wie es mit dem Ensemble weitergeht, soll der Stadtrat am Donnerstag entscheiden.

Das Lingnerschloss ist das geografisch mittlere der drei Elbschlösser in Dresden. Wie es mit dem Ensemble weitergeht, soll der Stadtrat am Donnerstag entscheiden.

© Sylvio Dittrich/Imago

Die Fraktion „Team Zastrow“ will die für Donnerstagabend geplante Abstimmung des Dresdner Stadtrats zur Zukunft des Lingnerschlosses vertagen lassen. Man stehe einer privaten Betreibung grundsätzlich offen gegenüber, erklärte Fraktionsmitglied Matteo Böhme. Das gewählte Verfahren und die bisherige Information des Stadtrats seien jedoch nicht geeignet, eine seriöse Entscheidung für die kommenden 44 Jahre zu treffen. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch die Interessenten sollten „einen Gang zurückschalten“. Eine Entscheidung ohne künstlich erzeugten Zeitdruck sei bis zum Jahresende möglich.

Zur Abstimmung steht ein bereits notariell ausgehandelter Vertrag mit den Unternehmern Thomas Bohn und Oliver Kreider, denen die Stadtverwaltung das Erbbaurecht für 1,65 Millionen Euro übertragen möchte. Bei einer Veranstaltung im Sternensaal des Schlosses am 20. August hatten beide angekündigt, zusätzlich mindestens zwei Millionen Euro in das Gebäude investieren zu wollen.

Hintergrund: Insolvenz und Vergleich

Das Elbschloss wurde bislang vom Förderverein Lingnerschloss betrieben, der wegen finanzieller Probleme Insolvenz anmelden musste. Die Stadt wollte dem Verein das Erbbaurecht entziehen, ohne dessen Schulden zu übernehmen. Der Insolvenzverwalter, der die Interessen der Gläubiger vertritt, lehnte eine entschädigungslose Übergabe ab. Der daraus entstandene Rechtsstreit mündete in einen Vergleich, der nun Grundlage der Stadtratsvorlage ist.

Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, den Vergleich zu widerrufen, sollte der Stadtrat am Donnerstag nicht zustimmen. Auch eine Vertagung könnte problematisch werden, da die Widerrufsfrist am 15. September endet.

Rechtsamt beziffert Prozessrisiko

Wie hoch das finanzielle Risiko bei einem Scheitern des Vergleichs wäre, geht aus einer rechtlichen Einschätzung der Stadtverwaltung vom 30. August hervor, auf die sich die Karl August Lingner Schloss-Verwaltungs GmbH - also Bohn und Kreider - in einem offenen Brief an die Stadträte beruft. Das Rechtsamt legt demnach einen Streitwert von rund zehn Millionen Euro zugrunde. Bei einem Unterliegen bis zum Oberlandesgericht Dresden würden Prozesskosten von rund 775.000 Euro entstehen, bei einer dritten Instanz insgesamt rund 1,31 Millionen Euro. Das Risiko, in zweiter Instanz zu unterliegen, bezeichnet das Rechtsamt selbst als „offen“.

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Die Verfasser des offenen Briefs verweisen zudem auf die angespannte Haushaltslage. Für 2026 sei eine Haushaltssperre verhängt worden, nicht geschützte Ausgaben seien grundsätzlich zu 50 Prozent gesperrt, Förderungen Dritter in Bildung, Kultur, Jugend und Sport nur zu 75 Prozent freigegeben. Eltern trügen höhere Kita-Beiträge, selbst die Dresdner Brunnen seien aus Kostengründen zunächst nicht angeschaltet worden. Vor diesem Hintergrund stellten sich Bohn und Kreider die Fragen: „Wie lässt sich gleichzeitig ein zusätzliches Prozesskostenrisiko von bis zu 1,31 Millionen Euro rechtfertigen? Und wo soll dieses Geld im Ernstfall herkommen?“

Zweite Bietergruppe kann nicht automatisch übernehmen

Neben Bohn und Kreider steht eine zweite Bietergruppe bereit: 15 bekannte Dresdner um den Bauunternehmer Frank Wießner. Sie bietet 1,7 Millionen Euro und damit 50.000 Euro mehr als die beiden anderen Unternehmer. Nach Angaben des Rechtsamts gibt es mit dieser Gruppe jedoch bislang keinen ausgehandelten und unterzeichneten Kaufvertrag. Ein Nein zum vorliegenden Vertrag bedeutet daher nicht automatisch, dass die zweite Gruppe übernimmt.

Der Verwaltungsausschuss hatte sich in der vergangenen Woche mit sechs zu vier Stimmen dafür ausgesprochen, dem Notarvertrag mit Bohn und Kreider vorerst nicht zuzustimmen. Dies ist aber lediglich eine Empfehlung an den Stadtrat.

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