Rechtsextremismus

Drei Jahre Haft für Hitlergruß: Australien wendet verschärftes Gesetz erstmals an

Frühestens nach 16 Monaten kann der Verurteilte auf Bewährung freikommen. Ausgelöst hatten die Ermittlungen Online-Drohungen gegen den australischen Premierminister.

Peter Steiniger
Peter Steiniger
2 Min
Gerichtsgebäude in Sydney: Der 28-Jährige hatte sich mehrerer Delikte schuldig bekannt.

Gerichtsgebäude in Sydney: Der 28-Jährige hatte sich mehrerer Delikte schuldig bekannt.

© Dean Lewins/imago

In Australien ist erstmals ein Mann nach der verschärften Regelung zur Mindeststrafe für das Zeigen des Hitlergrußes ins Gefängnis geschickt worden. Ein Bezirksgericht in Sydney verurteilte den 28-Jährigen am Freitag zu drei Jahren Haft, wie die australische Bundespolizei mitteilte. Frühestens nach 16 Monaten kommt er für eine Freilassung auf Bewährung in Frage.

Der Hitlergruß ist in Australien bereits seit Januar 2024 auf Bundesebene verboten. Seit Februar 2025 sieht das verschärfte Strafrecht dafür grundsätzlich mindestens zwölf Monate Haft und bis zu fünf Jahre Gefängnis vor.

Ausgenommen sind unter anderem bestimmte wissenschaftliche, künstlerische und journalistische Darstellungen sowie Handlungen, die sich ausdrücklich gegen die Nazi-Ideologie richten. Nach Angaben der Bundespolizei ist der 28-Jährige der erste Verurteilte seit Einführung der Mindeststrafe.

Der Mann hatte sich in mehreren Punkten schuldig bekannt: Neben dem Hitlergruß während eines aufgezeichneten Videogesprächs ging es um sechs Fälle von Drohungen und Belästigungen im Internet. Zudem hatte er sich geweigert, den Ermittlern die Passwörter seiner Geräte herauszugeben.

Drohung gegen Premierminister

Ausgelöst hatten die Ermittlungen laut Polizei ein Beitrag vom Dezember 2025, in dem der Mann zur Entführung von Premierminister Anthony Albanese aufrief. Auf seinen Geräten fanden die Ermittler weitere gewaltverherrlichende Nachrichten, die sich auch gegen Innenminister Tony Burke richteten.

Nach einer ersten Freilassung unter Auflagen kam er im Januar 2026 in Untersuchungshaft, weil er entgegen den Auflagen einen verschlüsselten Messenger-Dienst genutzt hatte.

Eltern verweisen auf psychische Probleme

Die Eltern des Verurteilten legten dem Gericht nach einem Bericht des öffentlich-rechtlichen Senders ABC ein Schreiben vor, in dem sie auf langjährige psychische Probleme und die soziale Vereinsamung ihres Sohnes hinwiesen. Der 28-Jährige selbst zeigte sich in einem Brief an das Gericht reumütig.

Der zuständige Richter erklärte laut ABC, er nehme die Reue zwar an. Die Schilderungen zum Charakter des Angeklagten ließen sich aber nur schwer mit dessen Taten in Einklang bringen.

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