Nach einer gerichtlichen Niederlage hat die Süddeutsche Zeitung einen zentralen Beitrag über den Musiker Konstantin Wecker vorläufig aus dem Netz nehmen müssen. Das Landgericht Berlin II gab einem Antrag Weckers auf einstweilige Verfügung statt und untersagte nach Angaben der Zeitung insgesamt 26 Passagen eines Artikels mit dem Titel „Weckers vergessene Frauen“. Das Gericht kam im Rahmen der Abwägung auch darauf zu sprechen, dass Wecker mittlerweile sehr krank ist.
Die Entscheidung wiegt schwer: Die beanstandeten Stellen betreffen wesentliche Teile der Recherche, sodass die Redaktion den Beitrag vollständig depublizieren musste.
Medien
„Prominente Künstler, nicht Freiwild“: Süddeutsche löscht Text zu Konstantin Wecker
Die Zeitung sei nicht weit entfernt „von Methoden gewisser Boulevard-Medien“, werfen Weckers Anwälte dem Blatt vor. Das will aber weiter über ähnliche Fälle berichten.
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Konstantin Wecker
© Peter Kneffel
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