Kriminalität

„Tat eines Wahnsinnigen“: Gericht schickt Messerangreifer von Aschaffenburg in Psychiatrie

Nach der Messerattacke von Aschaffenburg ordnet das Gericht die Unterbringung des Täters in einer Psychiatrie an. Der 28-Jährige gilt weiter als gefährlich.

Oliver Weinhold dpa
2 Min
Im Park Schöntal gedenken Menschen neben zahlreichen Kerzen und Kuscheltieren der Opfer der tödlichen Messerattacke vom 22.01.2025.

Im Park Schöntal gedenken Menschen neben zahlreichen Kerzen und Kuscheltieren der Opfer der tödlichen Messerattacke vom 22.01.2025.

© Daniel Vogl

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann im fränkischen Aschaffenburg hat das Landgericht entschieden, den Täter in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Der Vorsitzende Richter Karsten Krebs erklärte, der 28-jährige Afghane sei zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen. Er habe unter einer paranoiden Schizophrenie gelitten und Stimmen gehört, die ihm die Attacke befohlen hätten. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage hatten sich auf eine unbefristete Unterbringung geeinigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte über seinen Verteidiger gestanden, am 22. Januar im Aschaffenburger Schöntalpark mit einem Küchenmesser auf eine Kindergruppe eingestochen zu haben. Dabei tötete er einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft sowie einen 41-jährigen Mann, der den Kindern helfen wollte. Zudem verletzte er ein weiteres zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen 73-jährigen Passanten schwer. Die Staatsanwaltschaft sprach von Mord, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung.

Gutachter sieht weiterhin Gefahr

Der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz bescheinigte dem Täter eine schwere psychische Erkrankung. Ohne Therapie sei die Gefahr weiterer „hochaggressiver Taten“ groß. Der Mann habe geglaubt, in den Augen anderer Menschen „Agenten“ zu sehen, die ihn zum Töten von Kindern aufforderten. Simulation schloss der Gutachter aus. Warum der Täter trotz bekannter psychischer Probleme mehrfach aus psychiatrischen Einrichtungen entlassen wurde, obwohl er bereits polizeibekannt war, blieb im Verfahren offen.

Der Afghane war 2022 nach Deutschland gekommen und seit Ende 2024 ausreisepflichtig. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und erneut eine politische Debatte über Sicherheits- und Asylpolitik entfacht. Bei einem sogenannten Sicherungsverfahren wie diesem legt das Gericht keinen festen Zeitraum fest. Die Unterbringung ist unbefristet, wird aber jährlich überprüft. Erst wenn Gutachter den Täter als ungefährlich einstufen, kann über eine mögliche Entlassung entschieden werden.

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