Körperschmuck

Tattoos bei der Polizei Brandenburg: Das sind die neuen Regeln

Die Brandenburger Polizei stellt sich auf den Zeitgeist ein. Tattoos an Hals und Händen sind den Einsatzkräften demnach künftig erlaubt.

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Polizisten sichern Demonstrationen.

Polizisten sichern Demonstrationen.

© Peter Gercke

Brandenburgs Polizisten sollen künftig auch sichtbar tätowiert Dienst tun dürfen. Nach einem Verordnungsentwurf des Innenministeriums soll Körperschmuck nur noch im Gesichtsbereich grundsätzlich unzulässig sein – Tattoos an Händen und am Hals wären damit erlaubt. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage dieser Zeitung hervor.

Ziel sei es, die bislang geltenden Eignungskriterien „unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen sowie der fortentwickelten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anzupassen“, teilte das Ministerium mit.

Völlig frei sollen die Beamten bei der Motivwahl allerdings nicht sein. Untersagt bleiben laut Entwurf „gewaltverherrlichende, sexistische, diskriminierende oder die Menschenwürde verletzende Darstellungen“. Generell verboten sind zudem Schriftzüge, Zahlen oder Symbole, die einen Bezug zu extremen oder radikalen Auffassungen oder Gruppierungen herstellen. Was genau als „menschenverachtend“ oder „sexistisch“ gilt, definiert der Entwurf nicht. Im Kern gehe es darum, dass Körperschmuck nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen dürfe, so das Ministerium. Das persönliche Erscheinungsbild dürfe das eines Amtsträgers nicht überwiegen und keine Zweifel an Verfassungstreue und neutraler Amtsführung aufkommen lassen. Maßgeblich für die Auslegung seien die ständige Rechtsprechung und die juristische Fachliteratur.

Bislang gilt in Brandenburg eine deutlich strengere Linie: Nach der Dienstkleidungs-Verwaltungsvorschrift der Polizei aus dem Jahr 2014 dürfen Tätowierungen während des Dienstes nicht sichtbar sein und müssen etwa durch Kleidung oder Pflaster abgedeckt werden. Nur für kleinflächige, dezente Motive können Vorgesetzte Ausnahmen genehmigen.

Rosen-Tätowierungen sind erlaubt

Im benachbarten Berlin ist man bereits liberaler: Dort dürfen Polizisten ihre Tattoos seit Jahren auch im Dienst zeigen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied Anfang 2025 zudem, dass Rosen-Tätowierungen auf beiden Handrücken einer Bewerberin nicht im Wege stehen, den Vorbereitungsdienst bei der Kriminalpolizei anzutreten.

Wann die neuen Regeln in Kraft treten, ist offen. Der Entwurf wird derzeit informell innerhalb der Landesregierung sowie mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften abgestimmt. Weitere Angaben zum Verfahrensstand machte das Ministerium nicht.

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