Tausche Alt gegen Neu

Jörg Michel
2 Min

BERLIN. Das von Rot-Grün mit den Energiekonzernen ausgehandelte Gesetz zum Atomausstieg ist kompliziert. Es befristet die Regellaufzeit der bestehenden Kernkraftwerke auf durchschnittlich 32 Jahre seit deren Inbetriebnahme. Konkret heißt das, dass in den Atomkraftwerken ab dem 1. Januar 2000 noch höchstens 2,62 Millionen Gigawattstunden (GWh) Strom erzeugt werden dürfen. Diese Menge wird auf die einzelnen Anlagen je nach Alter verteilt. Nach dieser Zuteilung gingen bereits zwei Reaktoren vom Netz, nämlich Stade (2003) und Obrigheim (2005). Als letzter Meiler müsste Neckarwestheim II im Jahre 2021 abgeschaltet werden.Anreiz zur AbschaltungAllerdings können die Betreiber auf freiwilliger Basis die Strommengen älterer Anlagen auf jüngere Anlagen übertragen. Dies würde bedeuten, dass ältere Meiler früher vom Netz gehen müssten, im Gegenzug dafür moderne Anlagen länger laufen dürfen als ursprünglich geplant. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber den Betreibern einen Anreiz bieten, ihre störanfälligen Anlagen ohne wirtschaftliche Nachteile früher abzuschalten. Diese Verrechnung ist am einfachsten, wenn die jeweils betroffenen Kraftwerke vom selben Stromkonzern betrieben werden. Sie ist aber auch zwischen verschiedenen Anbietern denkbar, wenn dafür ein finanzieller Ausgleich fließt.Zuletzt haben die Energiekonzerne von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch mehr gemacht. Im Gegenteil: Etliche Betreiber wollen ihre alten Meiler auf Kosten der neuen Meiler länger laufen lassen um damit den Atomausstieg herauszuzögern. Eine derartige Mengenübertragung von Neu auf Alt ist vom Gesetz nur als Ausnahmefall vorgesehen und bedarf anders als die Übertragung von Alt auf Neu der ausdrücklichen Genehmigung des Umweltministers. Sigmar Gabriel (SPD) hat derartige Ansinnen bislang immer abgelehnt und auf die damit verbundenen Sicherheitsrisiken verwiesen. Dagegen sind die Konzerne vor Gericht gezogen, haben bislang aber alle Prozesse verloren. Erst im März hatte das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Klage von Vattenfall und RWE abgewiesen. (jöm.)

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