Thomas Kemmerich (FDP).
© AFP/Jens Schlueter
Ein Sprecher des Finanzministeriums in Erfurt habe dem RND bestätigt, dass Kemmerich allein durch die Wahl ins Amt für den Februar seine vollen Bezüge als Ministerpräsident erhalte. Das Grundgehalt liegt in Thüringen bei 16.617,74 Euro brutto im Monat. Dazu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung von 766 Euro. Weil Kemmerich verheiratet ist, erhält er zudem ein Familienzuschlag in Höhe von 153 Euro, wie das Ministerium mitteilte.
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Zusätzlich zu diesen 17.536,74 Euro habe sich Kemmerich bereits mit seiner bisherigen eintägigen Amtszeit, die rechtlich wie ein Monat behandelt werde, den Anspruch auf ein Übergangsgeld erworben.
Noch kein Anspruch auf Ruhegeld
Das Übergangsgeld wird dem Ministerpräsidenten laut Thüringer Ministergesetz ab dem ersten Monat nach dem Ausscheiden aus dem Amt gewährt. Es wird laut Paragraf 10 (2) mindestens sechs und maximal 12 Monate gezahlt. Konkret wird in dem Gesetz weiter ausgeführt: „Für die ersten drei Monate wird das Amtsgehalt und der Familienzuschlag in voller Höhe gewährt, für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge.“
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Kemmerich erhält demnach in den ersten drei Monaten insgesamt 50.312,22 Euro und für die Monate vier bis sechs noch einmal 25.156,11 Euro, in der Summe also ein Übergangsgeld von 75.468,33 Euro.
Für jeden Monat, den der FDP-Politiker weiter kommissarisch im Amt bleiben würde, erhielte er weiter seine normalen Amtsbezüge. Einen Anspruch auf Ruhegeld hat Kemmerich dagegen nicht erworben. Dafür hätte er laut Gesetz mindestens zwei Jahre im Amt sein müssen.
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