Nach dem Ausbruch eines Tigers aus einer privaten Anlage im sächsischen Schkeuditz hat die Tierschutzorganisation Vier Pfoten Hilfe bei der Umsiedlung der verbliebenen acht Großkatzen angeboten. Derzeit werde geklärt, was die Organisation konkret leisten könne, sagte eine Sprecherin. Vom zuständigen Landratsamt Nordsachsen hieß es, das weitere Vorgehen sei behördlich noch nicht geklärt. „Dem Landratsamt liegen noch keine Ergebnisse zu den Ermittlungen nach der Ursache des Vorfalls vor. Ohne diese Informationen lässt sich die Frage nicht beantworten“, erklärte die Behörde.
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Auffangstationen in drei Ländern
Vier Pfoten betreibt nach Angaben der Sprecherin eine Auffangstation im rheinland-pfälzischen Maßweiler, in der auch Großkatzen aus privater Hand aufgenommen werden. Zudem gebe es in den Niederlanden das Großkatzenschutzzentrum „Felida“. Dorthin würden Tiere unter anderem aus Zirkussen, unangemessener privater Haltung und kriegszerstörten Zoos gebracht und gepflegt. Hätten sich die Tiere körperlich und geistig erholt, könnten sie in die größere Rettungsstation „Lionsrock“ in Südafrika überführt werden.
Ermittlungen zu den Umständen des Ausbruchs
Am Sonntagmittag war ein ausgewachsener männlicher Tiger aus der Anlage in einem Gewerbegebiet im Schkeuditzer Ortsteil Dölzig nahe der Autobahn 9 entkommen. Ein 72 Jahre alter Mann wurde dabei schwer verletzt. Er habe sich „berechtigt“ im Gehege aufgehalten, teilte ein Polizeisprecher in Leipzig mit. Der Mann wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei erschoss das Tier im Bereich einer Kleingartenanlage, um Gefahren für Anwesende abzuwenden.
Die Untersuchung solle klären, wie es zum Ausbruch aus dem Gehege gekommen sei, so der Polizeisprecher. Bei dem erschossenen Tier handelte es sich nach Angaben des Landratsamtes um ein rund 280 Kilogramm schweres Männchen namens Sandokan. Auf der Internetseite der Besitzerin wird das Tier als ängstlich beschrieben: „Wenn er etwas nicht einschätzen kann, und das passiert leider schon bei Kleinigkeiten, ist er schnell überfordert und wird unsicher.“ Dies könne unerwartete Angriffe auslösen.
Haltung seit Längerem in der Kritik
Die Tiger gehören laut Medienberichten einer früheren Zirkusdompteurin, deren Betrieb schon länger umstritten ist. Auf ihrer Internetseite bietet sie unter anderem „Tiger-Streichel-Events“ an. Das Landratsamt forderte die Halterin nach eigenen Angaben bereits in der Vergangenheit auf, die Haltungsbedingungen an tierschutzrechtliche Vorgaben anzupassen. Dabei gehe es um die den Tigern zur Verfügung stehenden Innen- und Auslaufflächen. „Das Landratsamt Nordsachsen arbeitet seit geraumer Zeit daran, die Haltungssituation der Tiger in Dölzig zu verbessern“, erklärte ein Sprecher in Torgau.
Welche Regeln gelten für die Haltung von Tigern?
Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen“ untergebracht werden. Was das für Raubkatzen im Allgemeinen und Tiger im Besonderen bedeutet, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Die Behörden ziehen für die Beurteilung das Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums heran. Darin ist festgelegt, dass für ein oder zwei Tiger ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern zur Verfügung stehen muss. Für jedes weitere ausgewachsene Tier kommen je 100 Quadratmeter hinzu.
In dem Gutachten heißt es jedoch auch, dass Tiersachverständige weiterreichende Empfehlungen abgeben. „Die Frage nach biologisch angemessenen Mindestgehegegrößen für einzelne Tierarten ist bei der Erstellung von Haltungsstandards stets umstritten.“ Die Größe eines Geheges habe maßgeblichen Einfluss auf das Normalverhalten und Wohlbefinden eines Tieres. Laut Landratsamt sind bei der privaten Haltung von Raubkatzen zudem artenschutzrechtliche Vorgaben aus dem Naturschutzrecht zu beachten.
Der Vorfall löste eine Debatte um schärfere Vorgaben zur Privathaltung von Raubtieren aus. Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin betonte, aus Sicht der Bundesregierung ergebe sich aus dem aktuellen Einzelfall keine Notwendigkeit einer Überprüfung. Es gebe zahlreiche gesetzliche Vorgaben mit detaillierten Beschreibungen. (mit dpa, AFP)
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