Nach den tödlichen Schüssen auf einen 21-Jährigen in Oldenburg muss sich ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung zu.
Der angeklagte Polizist sei hinreichend verdächtig, teilte das Landgericht Oldenburg am Montag mit. Der 27-jährige Beamte soll in der Nacht zu Ostersonntag im April vergangenen Jahres mehrfach auf den 21-jährigen Lorenz geschossen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Der junge Mann erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Nach Einschätzung des Gerichts nahm der Polizist irrtümlich an, mit einem Messer angegriffen zu werden und sich in einer Notwehrlage zu befinden. Dieser Irrtum sei jedoch „vermeidbar“ gewesen, erklärte das Gericht. Der Beamte habe erkennen müssen, dass der 21-Jährige nur habe fliehen wollen. Zwar habe der Mann vor den Schüssen Reizgas gegen den Beamten eingesetzt, nicht aber ein mitgeführtes Messer.
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Kein vorsätzliches Tötungsdelikt
Ein vorsätzliches Tötungsdelikt konnte die Kammer nach vorläufiger Bewertung nicht feststellen. Sie gehe davon aus, dass die Schüsse in einem hochdynamischen Geschehen binnen weniger Sekunden abgegeben worden seien, hieß es vom Gericht. Der tatsächliche Ablauf soll nun in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden. Termine für den Prozess wurden zunächst nicht mitgeteilt.
Vorgeschichte vor einem Nachtclub
Nach damaligen Angaben der Polizei hatte der 21-Jährige nach einem Streit vor einem Nachtclub zunächst andere Menschen mit einem Messer bedroht. Anschließend habe er Reizgas in Richtung der herbeigerufenen Beamten gesprüht, woraufhin der Polizist geschossen habe.
Die tödlichen Schüsse hatten für viel Anteilnahme und scharfe Kritik am Vorgehen der Polizei gesorgt. In Oldenburg kam es zu einer Demonstration mit tausenden Teilnehmern. (mit AFP)
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