In dem mehr als zehn Monate langen Prozess mit 38 Verhandlungstagen und 97 Zeugen sowie Gutachtern war es auch um die Frage gegangen, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Der Verteidiger hielt den 34-Jährigen aufgrund einer psychotischen Störung für nicht schuldfähig und verlangte die Einweisung in eine forensische Psychiatrie. Dem folgte das Gericht nicht.
Doppelmord im Zug: Ibrahim A. vergleicht sich mit Berliner Attentäter Anis Amri
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte das Vorliegen einer Psychose bei Ibrahim A. verneint. Er sei voll schuldfähig. Er sehe psychotische Symptome, aber keine Psychose, hatte der Gutachter Arno Deister gesagt. Es liege eine schwere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) vor. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann hatte bereits zuvor erklärt, dass die Kammer von einer PTBS des Angeklagten zur Tatzeit, nicht jedoch von einer Psychose ausging.
Ibrahim A. hatte Tat erst bestritten, später jedoch eingeräumt
Ibrahim A. bestritt am Anfang der Verhandlung im Juli 2023 die Tat zunächst, räumte sie später aber ein. Den Erkenntnissen zufolge zog er am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Zug bei Brokstedt ein Küchenmesser und stach damit auf Fahrgäste ein. Eine 17-Jährige und ihr zwei Jahre älterer Freund starben, vier weitere Menschen wurden schwer verletzt. Die Tat beschäftigte auch die Politik, weil es Versäumnisse beim Austausch von Informationen zwischen Behörden gegeben hatte.
Ibrahim A. war im Gazastreifen aufgewachsen und den Erkenntnissen zufolge 2014 nach Deutschland gekommen. Er lebte zunächst in Nordrhein-Westfalen und zog später nach Kiel. Bis wenige Tage vor der Tat hatte der Angeklagte wegen einer anderen Tat in Hamburg in Untersuchungshaft gesessen. Dort und später in der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein war er als renitent aufgefallen.
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