Offenbar im Rauschzustand sei er unvermittelt auf den Balkon gelaufen und über die Brüstung gesprungen, teilte ein Polizeisprecher mit. Ein Fremdverschulden wird ausgeschlossen. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. (kop.)
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