Das Berliner Landgericht hat eine 25-jährige Mutter nach dem Tod ihres Kindes wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Im vergangenen Mai wurde der Säugling tot in einem Park in Neukölln gefunden. Von der Mutter fehlte zunächst jede Spur. Der Fall sorgte für Ensetzen.
Mutter stellte sich der Polizei
Die Frau habe ihre Tochter kurz nach der Geburt erstickt, weil das Kind nicht in ihre Lebensführung gepasst habe, sagte die Vorsitzende Richterin Melanie Bock. Die Angeklagte habe zudem die Ablehnung des Lebensgefährten und Vaters des Kindes befürchtet.
Die aus Indien stammende Frau hatte das Kind am 8. Mai vorigen Jahres ohne fremde Hilfe im Badezimmer der von ihr und ihrem Partner genutzten Wohnung zur Welt gebracht. „Das Kind wurde organgesund geboren und atmete normal“, so die Richterin. Das hätten rechtsmedizinische Untersuchungen ergeben. Die Frau sei es gewesen, „die den Erstickungsvorgang herbeiführte“. Die genauen Umstände seien im Prozess offen geblieben.
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Der Kindsvater habe von der 25-Jährigen von Anfang an eine Abtreibung verlangt und gedroht, sie müsse andernfalls aus der Wohnung ausziehen. Die Angeklagte habe dann das Thema Schwangerschaft aus „verantwortungsloser Haltung weggeschoben“ und nichts für eine Geburt vorbereitet. Nach der Tötung habe sie den Leichnam verscharrt.
Ein Polizist fand die Leiche wenige Tage später zufällig auf einem Gehweg im Ortsteil Gropiusstadt. Nachdem genetische Untersuchungen bereits zum Vater des Kindes geführt hatten und seine Wohnung durchsucht worden war, stellte sich die 25-Jährige rund zwei Wochen nach dem Tod des Mädchens selbst der Polizei. Die Frau, die in Indien sowie der Ukraine studiert haben soll und seit 2022 in Deutschland lebt, wurde festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Totes Baby: Angeklagte sprach von Unglücksfall
Die Angeklagte schilderte einen Unglücksfall. Sie sei von einsetzenden Wehen überrascht worden und habe sich in die Badewanne gesetzt. Das Neugeborene habe sich aber „nicht bewegt und absolut nicht reagiert“, das Gesicht sei blau angelaufen gewesen, so die Angeklagte. In der Schwangerschaft habe sie sich immer wieder gesagt, dass sie einen Job als Kellnerin mit gutem Einkommen habe und „dass ich es allein schaffe“. Wenn ihr Lebenspartner das Baby nach der Geburt nicht gewollt hätte, wäre sie vielleicht zurück nach Indien zu ihrer Familie gegangen, so die 25-Jährige.
Nach Auffassung des Gerichts hatte die Angeklagte „in vielen Punkten die Unwahrheit gesagt“. Mit dem Urteil folgte die Strafkammer im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts, der wegen Totschlags eine Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Die Angeklagte habe die Tat begangen, „um das Kind, das störend wirkte, loszuwerden“.
Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Ihre Mandantin habe sich bewusst gegen eine Abtreibung und für ihr Kind entschieden. „Der Tod des Säuglings war offensichtlich, für einen Notarzt sah sie keinen Anlass.“ Die Frau habe danach gehandelt, wie sie es aus ihrer Heimat kennt – „sie hat den Säugling gesäubert und beerdigt in einem Park“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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