In der Region Hannover gilt ab dem 1. Juni ein Bewässerungsverbot an besonders heißen Tagen. Ziel ist es laut Mitteilung der Regionsverwaltung, Verdunstungsverluste zu minimieren. Anders als in den Vorjahren müssen Gartenbesitzer in diesem Jahr mit deutlich strengeren Kontrollen rechnen.
Im Wiederholungsfall können theoretisch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Vom Verbot betroffen sind rund 1,2 Millionen Einwohner in der Region Hannover.
Auch in Ostdeutschland gelten verschärfte Auflagen
Hannover ist nicht die einzige Region, die auf anhaltende Trockenheit und niedrige Wasserstände reagiert. In mehreren Teilen Ostdeutschlands gelten mit Stand Juni 2026 ebenfalls Einschränkungen oder Verbote für die Bewässerung und Wasserentnahme.
In Brandenburg haben zahlreiche Landkreise Wasserentnahmeverbote aus Flüssen, Bächen und Seen erlassen. Teilweise ist auch die Bewässerung von Gärten und Grünflächen mit Brunnen- oder Zisternenwasser während der Tagesstunden eingeschränkt.
In Sachsen-Anhalt gilt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ein Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, zusätzlich ist die Bewässerung mit Brunnenwasser tagsüber eingeschränkt. Ähnliche Regelungen wurden auch in den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde, Salzlandkreis und Jerichower Land erlassen oder angekündigt.
Zuständigkeit liegt bei Landkreisen und Städten
Im thüringischen Saale-Orla-Kreis ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen zur Gartenbewässerung sowie zum Befüllen von Pools weitgehend verboten. Auch in Sachsen haben mehrere Landkreise in vergangenen Trockenperioden Einschränkungen verhängt, die sich allerdings lokal unterscheiden und kurzfristig ändern können.
Ob ein Bewässerungsverbot am eigenen Wohnort gilt, hängt in der Regel vom jeweiligen Landkreis oder der Stadt ab und nicht vom Bundesland insgesamt. Betroffene sollten sich daher direkt bei den zuständigen kommunalen Behörden über die aktuellen Regelungen informieren.
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