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„Querdenker“-Proteste

Demo-Verbote bestätigt – Polizei ist trotzdem mit Großaufgebot im Einsatz

Auch die Großdemo mit 22.500 angemeldeten Teilnehmern bleibt verboten. Die Polizei bereitet sich vor.

Marco Buchholz Team News dpa/mbz
3 Min
Die  Polizei ist trotz eines Verbots mehrerer Demonstrationen zur Corona-Pandemie am Wochenende mit einem größeren Aufgebot an Einsatzkräften im Stadtgebiet unterwegs.

Die Polizei ist trotz eines Verbots mehrerer Demonstrationen zur Corona-Pandemie am Wochenende mit einem größeren Aufgebot an Einsatzkräften im Stadtgebiet unterwegs.

© dpa/Paul Zinken

Der Schwerpunkt liege im Regierungsviertel. „Wir haben aber darüber hinaus die ganze Stadt im Blick“, sagte der Sprecher am Samstagnachmittag. Es seien bereits Fahrzeuge kontrolliert und einige Platzverweise ausgesprochen worden, auch Stromaggregate seien sichergestellt worden. Bisher sei die Lage ruhig.

Teilnehmende verstießen wiederholt gegen Infektionsschutz

Die Berliner Polizei hatte für das Wochenende mehrere Demonstrationen verboten, darunter eine Kundgebung auf der Straße des 17. Juni. Die Initiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart hatte dazu für Sonntagnachmittag 22.500 Teilnehmer angemeldet. Die Polizei begründete ihr Verbot unter anderem damit, dass die Teilnehmenden regelmäßig Regelungen etwa zum Infektionsschutz nicht akzeptierten.

Das Verwaltungsgericht teilte diese Einschätzung am Freitag und wies mehrere Eilanträge gegen das Verbot zurück. In der Mitteilung zu einem der Anträge verwies das Gericht auch auf die Delta-Variante des Coronavirus, die „eine deutlich höhere Übertragbarkeit“ aufweise. Die Infektionsgefahr weite sich durch die Anreise der Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet noch aus.

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Oberverwaltungsgericht bestätigt Demo-Verbote

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bleiben zwei weitere Demonstrationen verboten, die für Sonntag in der Hauptstadt geplant waren. Der 1. Senat habe in Eilverfahren Verbote für zwei weitere Kundgebungen bestätigt. Das gilt laut Mitteilung zum einen für eine Versammlung, die ab 10 Uhr in Berlin-Mitte angemeldet war. Zum anderen für eine Versammlung ab 8 Uhr auf der Straße des 17. Juni am sowjetischen Ehrenmal zum Thema „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“.

Bereits am Nachmittag hatte das Oberverwaltungsgericht das Verbot der für Samstagabend angemeldeten Versammlung „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ bestätigt, teilte eine Sprecherin am späten Nachmittag mit.

Eine Beschwerde des Anmelders gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts von Freitagabend sei zurückgewiesen worden, hieß es in der Mitteilung. „Dieser Beschluss ist unanfechtbar.“

Am späten Samstagabend wurde schließlich auch das Verbot der „Querdenken“-Kundgebung mit 22.500 angemeldeten Teilnehmern vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Damit darf die für 15.30 Uhr am Sonntag geplante Versammlung „Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“ auf der Straße des 17. Juni nicht stattfinden.

60 Freiheitsbeschränkungen am Samstag

Am Samstag blieb es entgegen der Erwartungen der Polizei relativ ruhig. Die Beamten twitterten am Abend: „Wir zählten bisher 60 Freiheitsbeschränkungen.“ Auf dem Platz der Republik seien mehrere Personen am Ort einer verbotenen Versammlung angetroffen – darunter die Person, die die Versammlung ursprünglich angezeigt hatte. Diese Person erhielt laut Polizei einen Platzverweis, die anderen entfernten sich nach Aufforderung.

Im Bereich Großer Stern/Straße des 17. Juni seien einige Demonstranten angetroffen worden, die offenbar zu einer verbotenen Versammlung wollten. Auch sie hätten Platzverweise erhalten und sich wieder entfernt.

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