Die Rechercheplattform Correctiv hat seit 2016 nach Angaben von Bund und Ländern insgesamt rund 2,5 Millionen Euro an öffentlichen Fördergeldern erhalten. Auch nach juristischen Niederlagen rund um die Recherche zum Potsdamer Treffen fließen weiterhin Mittel.
Wie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf Anfrage dieser Zeitung erklärte, erhielt Correctiv unter anderem durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Zeitraum von März 2024 bis Ende des Jahres 2024 mit dem Projekt „Schulungstutorials zum Aufdecken von Fake News bei TikTOK“ insgesamt 130.156,40 Euro.
Potsdamer Treffen: Gericht untersagt Correctiv Aussagen
Die Mittel seien nach Angaben von Correctiv ausschließlich in Projekte der Medienbildung geflossen, nicht in die eigene publizistische Arbeit. Correctiv wird nach Angaben des Ministeriums 2025 mit 140.876,83 Euro und 2026 mit 140.114,45 Euro weiter unterstützt. Dabei geht es um das Projekt „Brandherd Desinformation.“ Bei dem Projekt sollen Kinder und Jugendliche in Kooperation mit der Deutschen Jugendfeuerwehr über das Thema Desinformation in sozialen Medien lernen.
Von der dem Bundesinnenministerium unterstellten Bundeszentrale für politische Bildung erhielt Correctiv nach Angaben des Ministeriums 371.150 Euro für Medienbildungsprojekte. Die Förderungen seien lange vor der Berichterstattung zum Potsdamer Treffen 2024 ausgelaufen, teilte das Ministerium mit.
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Zuletzt verurteilte das Berliner Landgericht Correctiv dazu, mehrere zentrale Formulierungen aus seinem Bericht über das sogenannte Potsdamer Treffen zu unterlassen. Im Kern geht es um die Passage, in der Correctiv von einem „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ schrieb und daran die Einschätzung knüpfte, es handele sich um „einen Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen“. Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, die an dem Treffen in Potsdam teilgenommen hatte. Die Berichterstattung zum Potsdamer Treffen löste bundesweite Proteste aus.
Auf die Nachfrage, ob Correctiv durch die Untersagung von Aussagen durch ein Gericht auch Fördermittel entzogen werden könnten, sagte ein Ministeriumssprecher: „Anhand der Förderrichtlinie des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ erfolgt jede Förderung auf Basis der geltenden rechtlichen Vorgaben und der fortlaufenden Prüfung im Rahmen der bestehenden Förderpraxis. Grundsätzlich gilt: Zweckwidrig verwendete Bundesmittel werden zurückgefordert oder - wenn Zweifel schon vorher bestehen - gar nicht erst ausgezahlt“, so ein Sprecher des Ministeriums.
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