Justiz

Beschwerde abgewiesen: Tschechien darf Neonazi Marla-Svenja Liebich ausliefern

Liebich wehrte sich zuletzt gegen ein Urteil über ihre Auslieferung – ohne Erfolg. Ein tschechisches Gericht wies ihre Beschwerde ab.

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Marla-Svenja Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden.

Marla-Svenja Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden.

© Sebastian Willno/dpa

Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. 

Liebich war im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt worden. Nach dem Urteil beantragte Liebich eine Änderung des Geschlechtseintrags von männlich auf weiblich.

Nach Verurteilung: Liebich floh nach Tschechien

Den Haftantritt sollte Liebich am 29. August 2025 in der Frauenhaftanstalt Chemnitz absolvieren. Stattdessen setzte sie sich ab und entzog sich dem Strafvollzug. Erst im April dieses Jahres wurde Liebich nach monatelanger Fahndung in Tschechien gefasst. Derzeit sitzt die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens.

Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft Halle für den Fall zuständig, die einen Antrag auf Auslieferung gestellt hatte. Liebich äußerte vor Gericht die Befürchtung, in Deutschland in ein Männergefängnis gebracht zu werden. Nach einer Auslieferung dürfte Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht werden, wo erneut über die Art der Unterbringung entschieden werden könnte.

Das Amtsgericht Halle hatte im März angekündigt, über eine mögliche Rückgängigmachung der Personenstandsänderungen zu entscheiden. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben bereits im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.

Als letzte Möglichkeit könnte Liebich das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anrufen. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc.

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