MÜNCHEN. Die Debatte um eine Abschiebung der beiden Münchener U-Bahn-Schläger Spyridon L. und Serkan A. ist verfrüht. Noch hat das Urteil von zwölf beziehungsweise achteinhalb Jahren Haft keine Rechtskraft. Und eine Ausweisung könne erst erfolgen, wenn auf eine weitere Vollstreckung der Strafe verzichtet werde, erklärte das Münchener Kreisverwaltungsreferat. Dies geschieht in der Regel frühestens nach Verbüßung von der Hälfte der Strafe, meist erst nach Zweidritteln. Zudem genießt der Grieche Spyridon L. als EU-Bürger besonderen Schutz. (sav.)
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