U-Bahn-Schlägern droht keine rasche Ausweisung

Sigrid Averesch
1 Min

MÜNCHEN. Die Debatte um eine Abschiebung der beiden Münchener U-Bahn-Schläger Spyridon L. und Serkan A. ist verfrüht. Noch hat das Urteil von zwölf beziehungsweise achteinhalb Jahren Haft keine Rechtskraft. Und eine Ausweisung könne erst erfolgen, wenn auf eine weitere Vollstreckung der Strafe verzichtet werde, erklärte das Münchener Kreisverwaltungsreferat. Dies geschieht in der Regel frühestens nach Verbüßung von der Hälfte der Strafe, meist erst nach Zweidritteln. Zudem genießt der Grieche Spyridon L. als EU-Bürger besonderen Schutz. (sav.)

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner