BERLIN, 13. August. Der schwer angeschlagenen Bankgesellschaft Berlin drohen weitere Turbulenzen. Nach Informationen der "Berliner Zeitung" interessiert sich das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) jetzt auch verstärkt für das Geschäftsgebaren der Investitionsbank Berlin (IBB), die als eigenständige Abteilung innerhalb der Landesbank (LBB) die Vergabe öffentlicher Fördergelder verantwortet. Wie verlautete, ist die Bankenaufsicht auf diverse Ungereimtheiten gestoßen. Sie stehen im Zusammenhang mit der Prüfung des von der Landesbank aufgelegten und lediglich einem kleinen Kreis hochrangiger Insider zur Zeichnung angebotenen Gehag-Immobilienfonds. Diese Ungereimtheiten betreffen offenkundig auch die Investitionsbank, die zur Finanzierung der Gehag-Fonds-Immobilie Fördermittel in Millionenhöhe ausgereicht hatte. Kontrollpflicht vernachlässigtGegenstand des Ende 1993 aufgelegten Gehag-Fonds war die Errichtung von 121 Sozialwohnungen, mehrerer Läden und einer Tiefgarage in Buckow.Das Investitionsvolumen wurde mit 50,5 Millionen Mark (25,8 Millionen Euro) kalkuliert. 10,8 Millionen Mark davon wurden von den "Privat"-Anlegern aufgebracht, unter denen sich diverse Manager der Bankgesellschaft wie Ex-Berlin Hyp-Chef Klaus Landowsky, Ex-LBB-Chef Ulf Decken und Konzernvorstandsmitglied Hans Leukers sowie Spitzenmanager anderer Geldinstitute wie der frühere Chef der Hessischen Landesbank und heutige Vorstandsvorsitzende der Berliner Volksbank, Karl Kauermann, und der heutige Vorstandsvors itzende der NordLB und Bankgesellschafts-Aufsichtsrat Manfred Bodin befanden. Knapp 40 Millionen Mark stellte die Investitionsbank für das Projekt bereit, und zwar in Form preiswerter Wohnungsbaudarlehen, die nur deshalb so preiswert sind, weil sie vom Fiskus subventioniert werden.Das Problem: Bei ihrer Förderung des Gehag-Projekts nutzte die IBB Mittel sowohl des ersten als auch des zweiten Förderwegs. An die Inanspruchnahme des ersten Förderwegs aber sind besonders strenge Bedingungen geknüpft: Nicht nur die Mieten sind langfristig festgeschrieben, auch der Bauherr muss sich bescheiden und darf in die Kalkulation der Baukosten - anders als beim zweiten Förderweg oder beim frei finanzierten Wohnungsbau - keine überhöhten Margen oder gar Zusatz-Ansätze für so genannte "weiche Kosten" einstellen. Um dies zu gewährleisten, ist bei Objekten des ersten Förderwegs zwingend vorgeschrieben, dass die Mittelverwendung mit den einzelnen Zahlungsbelegen exakt dokumentiert und dann auch geprüft wird. Fonds-Initiatoren hingegen machen ihr Geschäft in aller Regel mit genau diesen weichen Kosten, etwa indem sie den Zeichnern Kosten für die Vermittlung der Fremdfinanzierung, für die ordnungsgemäße Durchführung der Baumaßnahme oder auch die anschließende Objektverwaltung in Rechnung stellen. Auch der Vertrieb der Anteile und der damit verbundene Werbungsaufwand, etwa bei der Prospekterstellung, wird in Rechnung gestellt. Und das selbst dann, wenn es sich bei dem Objekt wie im Fall des Gehag-Fonds um eine Art Selbstläufer handelt, der allein auf Grund der garantierten steuerlichen Verlustzuweisungen von mehr als 250 Prozent des gezeichneten Kapitals ohne jede werbliche Anstrengung voll platziert werden kann.Wie die Prüfung der Bankenaufsicht ergab, wurde das von der Landesbank initiierte Gehag-Projekt sowohl bei der Kosten-Kalkulation als auch bei der Abrechnung von den Bauherren komplett wie ein "normales" Fonds-Projekt behandelt. Eine gesonderte, mit Einzelbelegen dokumentierte Abrechnung der nach dem ersten Förderweg finanzierten Wohnungen soll nicht stattgefunden haben. Damit aber hätten die Initiatoren für die auf diesem Weg geförderten Sozialwohnungen deutlich überhöhte Fördergelder kassiert und die In-vestitionsbank ihre Kontrollpflichten sträflich vernachlässigt. Wie die "Berliner Zeitung" erfuhr, soll die Bankenaufsicht IBB-Vorstand Bernd-Peter Morgenroth, der auch dem Landesbank-Vorstand angehört, mit diesen Erkenntnissen konfrontiert haben. Bei diesem Gespräch sei es dem Manager jedoch nicht gelungen, die Ungereimtheiten aufzuklären. Daher habe sich das Amt entschlossen, im Rahmen der ohnehin laufenden Bankgesellschaftsprüfungen das Fördergeschäft der IBB insgesamt unter die Lupe zu nehmen. Eine Stellungnahme Morgenroths dazu war bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht zu erhalten.Die nächste Aufsichtsratssitzung der Bankgesellschaft ist für diesen Mittwoch anberaumt.Unterdessen geht die Berliner Staatsanwaltschaft bei der Suche nach Verantwortlichen für die milliardenschwere Schieflage der Bankgesellschaft Berlin nach Berichten der Tageszeitung "Die Welt" neuen Verdachtsmomenten nach. In den vergangenen vier Wochen seien zwölf neue Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Blatt.Sonder-Fonds der Landesbank // Für die prominente Anleger-Schar war das Engagement beim von der Landesbank aufgelegten Gehag-Fonds schon nach kurzer Zeit lukrativ. Grund: Der Fiskus gewährte den Zeichnern Verlustzuweisungen von gut 250 Prozent.Dennoch drohten einige Anleger mit Klage, als die zugesagten Ausschüttungen ausblieben. Die Landesbank beschloss daher Ende letzten Jahres, die Fonds-Zeichner mit 75 Prozent ihres Anlage-Kapitals zu entschädigen.Weil von der Entschädigung auch Manager der Bankgesellschaft profitieren sollten, griff die Bankenaufsicht den Fall auf. Auch die Staatsanwaltschaft hat in Sachen Gehag Ermittlungen wegen Untreue aufgenommen.BERLINER ZEITUNG/HANS RICHARD EDINGER Die Konzernzentrale der Berliner Bankgesellschaft am Alexanderplatz
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]