Zwei bislang wenig beachtete Urteile aus den Niederlanden könnten für den russischen Energiekonzern Gazprom weitreichende Folgen haben. Das Berufungsgericht Den Haag hat in zwei Verfahren entschieden, dass die Staatenimmunität der Russischen Föderation einer Vollstreckungsklage gegen Gazprom nicht grundsätzlich entgegensteht. Damit kommen zwei ukrainische Unternehmen ihrem Ziel näher, Schadenersatzurteile gegen Gazprom in den Niederlanden vollstrecken zu lassen.
Die Entscheidungen stammen bereits vom 9. Juni 2026, werden aber erst jetzt breiter medial aufgegriffen. Die Urteile liegen der Berliner Zeitung vor. Das Gericht hob in beiden Fällen Entscheidungen der Vorinstanz auf und verwies die Verfahren zurück an das Bezirksgericht Den Haag. Dort muss nun inhaltlich geprüft werden, ob die ukrainischen Urteile in den Niederlanden anerkannt und vollstreckt werden können. Eine endgültige Erlaubnis zur Vollstreckung ist damit noch nicht verbunden.
Energie
Ukraine greift nach Gazprom-Vermögen: Russlands Gaskonzern verliert Immunitätsstreit
Zwei ukrainische Unternehmen wollen auf Gazprom-Vermögen in den Niederlanden zugreifen. Ein Gericht räumt ihnen nun eine entscheidende Hürde aus dem Weg.
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Gazprom-Chef Alexei Miller nimmt am 3. September am Östlichen Wirtschaftsforum 2026 in Wladiwostok teil. Symbolbild.
© IMAGO/Donat Sorokin
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